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Steuerberechnung in Elster Online

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    Steuerberechnung in Elster Online

    Elster Online bietet eine Vorausberechnung der Steuer nach Eingabe der Steuer relevanten Daten. Mir fällt auf, dass bei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Pauschbetrag für Versorgungsbezüge in Höhe von 102€ angezeigt wird und auch weitere Werbungskosten in Höhe von z.B. 180€ die ich angebe.
    Der Steuerbescheid vom Finanzamt erkennt dabei die angegeben Werbungskosten von 180€ an, jedoch nicht den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge.
    Kann es sein, dass bei Elster Online die Berechnung nicht richtig ist, weil beide Beträge anerkannt werden, oder liegt der Fehler beim FA?
    Wer kann mir dazu etwas sagen, ich möchte nicht unnötig Einspruch einlegen.

    #2
    Hallo,

    womit erstellst du die Erklärung.
    Im ElsterAnwenderforum geht das nicht.
    Solltest du Mein Elster nutzen, so stimmt auch die Berechnung
    Entweder Pauschale oder tatsächliche WK. Beides extra geht nicht und wird auch so nicht in der Berechnung angezeigt.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verschieb mal ins Unterforum für Mein Elster.

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        #4
        Wer kann mir dazu etwas sagen, ich möchte nicht unnötig Einspruch einlegen.
        In welcher Zeile der Anlage N hast du denn die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen erklärt ?

        Die gehören nämlich in die Zeile 73 auf Seite 17 der Anlage N, dann rechnet Mein ELSTER genauso wie das Finanzamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe die 180€ in Zeile 48 Feld 300 eingetragen und benutze "Mein Elster" (Anlage "N"). Die Vorausberechnung in ELSTER zeigt diesen Betrag an unter "weitere Werbungskosten" an und addiert die beiden Beträge 102€ und 180€ auf 282€. Vielleicht noch zur Erklärung, ich bin Rentner, bekomme aber eine Betriebsrente mit Lohnsteuerbescheinigung. Wegen diesem Betrag muss ich die Anlage "N" ausfüllen.

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            #6
            Hallo,

            von welchem Jahr sprichst du?
            Bei Jahr 2020
            in Zeile 48 kannst du selbst gar nichts eintragen. Die Werte werden aus Zeile 46 übernommen.
            Feld 300 gibt es nicht in Zeile 48.
            Richtig sind für dich Eintragungen lt. Beitrag #4 von Charlie24
            Gruß FIGUL

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              #7
              Als Versorgungsempfänger kann man bei Werbungskosten nicht die Welt geltend machen. Am ehesten kommt man noch mit Gewerkschaftsbeiträgen

              über die 102,00 €, die sowieso als Pauschale berücksichtigt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die bisherigen Antworten und Tips. Wie Sie merken bin ich nicht der ELSTER Guru. Bin einst von ELSTER Formular nach Mein ELSTER gewechselt. ELSTER musste ich verwenden aufgrund einer kleinen Solaranlage. Diese Wahnsinnssolarerträge kann man nur noch elektronisch erklären. Ich spreche vom Jahr 2020. Ja ich hatte in der Anlage "N" in Zeile 47 einen Betrag von 39€ und in Zeile 48 einen Wert von 141€ eingetragen, der im Feld 300 automatisch addiert wurde. Wie Sie mir erklärten, hätten diese 180€ in Zeile 73 gehört.
                Das FA hat also richtig entschieden. Der Werbekostenbetrag von 180€ war höher als die Pauschale von 102€ und hat den höheren Betrag anerkannt. Das Berechnungsprogramm von ELSTER ist also hier fehlerhaft, da es meine falschen Einträge akzeptiert hat aber nicht die Unterscheidung trifft, die niedrigere Pauschale nicht zu verwenden. Im kommenden Jahr werde ich, falls Werbungskosten entstehen deise in Zeile 73 eintragen.

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                  #9
                  Zitat von Kamicat Beitrag anzeigen
                  ..... Das Berechnungsprogramm von ELSTER ist also hier fehlerhaft, da es meine falschen Einträge akzeptiert hat aber nicht die Unterscheidung trifft, die niedrigere Pauschale nicht zu verwenden. Im kommenden Jahr werde ich, falls Werbungskosten entstehen deise in Zeile 73 eintragen.
                  Hallo Kamicat,

                  das Berechnungsprogramm ist nicht fehlerhaft, das hat eben deine "Fehleintragungen" als bare Münze genommen. Siehe Beitrag 4 von Charlie24

                  Tschüß

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                    #10
                    Hallo,

                    Kamicat

                    Du hast zudem bei deinem falschen Eintrag folgenden Hinweis bekommen:

                    Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Zitat von Kamicat Beitrag anzeigen
                      Das Berechnungsprogramm von ELSTER ist also hier fehlerhaft, da es meine falschen Einträge akzeptiert hat aber nicht die Unterscheidung trifft, die niedrigere Pauschale nicht zu verwenden.
                      Wenn überhaupt, wäre nicht das Berechnungsprogramm fehlerhaft, weil offensichlich korrekt gerechnet wurde, nur halt mit vom Anwender falsch eingegebenen Werten, sondern maximal die Plausibilitätsprüfung. Und selbst hier sehe ich keinen Fehler. Es mag wahrscheinlich sein, dass bei einem reinen Versorgungsempfänger entstandene Werbungskosten den Versorgungsbezügen zuzurechnen sind. Aber was wäre z.B. beim Versorgungsempfänger, der sich etwas dazu verdienen will, sich im Dezember 2020 bewirbt und die Kosten für die Bewerbungen 2020 als Werbungskosten absetzt, und dann ab 2021 seinen Hinzuverdienst beginnt? Soll die Plausibilitätsprüfung den daran hindern, seine vorweggenommenen Werbungskosten abzusetzen?

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                        #12
                        Aber was wäre z.B. beim Versorgungsempfänger, der sich etwas dazu verdienen will, sich im Dezember 2020 bewirbt und die Kosten für die Bewerbungen 2020 als Werbungskosten absetzt,
                        Wegen möglicher Konstellationen dieser Art gibt es ja richtigerweise auch nur einen Hinweis. Den zu verstehen, ist wirklich nicht so schwer.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Den zu verstehen, ist wirklich nicht so schwer.
                          Wie man ja gesehen hat.

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