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Reverse Charge Verfahren Kleinunternehmer eintragen

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    Reverse Charge Verfahren Kleinunternehmer eintragen

    Hallo zusammen,
    Kann mir einer erklären wie und wo ich bei Elster als Kleinunternehmer meiner jährliche Summe vom Reverse-Charge (Steuerschuldumkehr Rechnung Ausland, Facebook Werbeanzeigen) angeben muss.
    Wäre über Hilfe sehr dankbar.
    Ps. Habe keine monatliche USt Voranmeldung gemacht da ich ja Kleinunternehmer bin.
    Aber das Geld von ausländischen Dienstleistungen muss ich ja trotzdem abführen.
    Grüße und danke im Voraus.

    #2
    Welche Anwendung benutzt Du denn? Du fragst hier unter Allgemein und Projekt!

    In Mein Elster sind Leistungen, für die man als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, auf Seite 9 einzutragen.

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Muss ich also keine Ust Erklärung abgeben oder verstehe ich das falsch ?

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        #4
        Wo wäre der Sinn, das einzutragen und dann die Erklärung nicht abzugeben?

        Mit welcher Anwendung erstellst Du Deine Steuererklärung?

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          #5
          Ich meine unter welchem Punkt trage ich es ein ..?

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            #6
            Zitat von Fabs Beitrag anzeigen
            Ich meine unter welchem Punkt trage ich es ein ..?
            Hallo,

            wenn es dich nicht überfordert, dann teile bitte mit mit welcher Anwendung du arbeitest.
            Dann kannst du auch eine zielgerichtete Antwort bekommen
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ......
              In Mein Elster sind Leistungen, für die man als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, auf Seite 9 einzutragen.
              Hallo Fabs,

              wenn @L.E. Fant mit seiner Vermutung recht hat schau doch mal die Zeile 99 an. Da gibt es auch eine Erläuterung hinter den blauen Fragezeichen.

              Tschüß

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                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                Hallo,

                wenn es dich nicht überfordert, dann teile bitte mit mit welcher Anwendung du arbeitest.
                Dann kannst du auch eine zielgerichtete Antwort bekommen
                Ich arbeite normal mitElster. Habe jetzt EÜR und ESt gemacht jetzt fehlt mir nur noch wo ich angeben muss wie viel ich dem Finanzamt schulde über das Reverse charge verfahren.
                Danke für die Hilfe.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Zitat: Ich arbeite mit Elster..
                  Ja, mit Aldi, Mein Elster, Akademische, Tax, WISO, BUHL u.s.w.?
                  Elster bedeutet nichts anderes als: ELektronische STeuerERklärung
                  siehe auch Frage in Beitrag #4
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Zitat: Ich arbeite mit Elster..
                    Ja, mit Aldi, Mein Elster, Akademische, Tax, WISO, BUHL u.s.w.?
                    Elster bedeutet nichts anderes als: ELektronische STeuerERklärung
                    siehe auch Frage in Beitrag #4
                    Ich arbeite mit mein Elster…

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Fabs Beitrag anzeigen
                      Ich arbeite mit mein Elster…
                      Dann ist holzgoes Antwort zutreffend. Und die Zeile ist ja auch so beschriftet!

                      Ich verschieb die Frage ins Unterforum für Mein Elster.

                      Kommentar


                        #12
                        Okay.
                        Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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                          #13
                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                          Hallo Fabs,

                          wenn @L.E. Fant mit seiner Vermutung recht hat schau doch mal die Zeile 99 an. Da gibt es auch eine Erläuterung hinter den blauen Fragezeichen.

                          Tschüß
                          Hallo,
                          noch eine kurze Frage bezüglich der Zeile 99. Muss ich da bei Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer
                          (Euro) den Betrag eingeben den ich zB. in meinem Fall an Ausgaben für Werbeanzeigen hatte und dann bei Steuer
                          (Euro, Cent) den Betrag selbst ausrechnen mit jeweils 19 und 16% ?
                          Danke im Voraus

                          Kommentar


                            #14
                            Du musst die 13b-Umsätze, für die du Steuerschuldner bist, in vollen Euro eintragen und die Steuer selbst berechnen, das ist richtig.

                            Vorsteuerbeträge (Zeile 126) kannst du als Kleinunternehmer nicht geltend machen. Wenn du ständig solche Umsätze hast, müsstest

                            du eigentlich vierteljährlich eine Voranmeldung einreichen, das gilt grundsätzlich auch für Kleinunternehmer.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag,
                              auch ich bin vom reverse charge Verfahren betroffen, wegen Google Ads und Facebook Ads.
                              Bin Kleinunternehmerin bzw. meine Einnahmen sind von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 21)
                              ich mache EÜR mit der Software buhl wisoSteuer
                              wo genau kann ich dort im Programm die reverse charge Umsätze eintragen?

                              Danke für Eure Hilfe.

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