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Altersvorsorgebeträge vertauscht, Einspruch und nun Problem. Wer kann helfen?

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    Altersvorsorgebeträge vertauscht, Einspruch und nun Problem. Wer kann helfen?

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Steuerexperten. Ich habe eine Einkommensteuererklärung per „Mein Elster“ gemacht und ans Finanzamt geschickt. Zusammenveranlagung mit meiner Frau, beide Steuerklasse 4. Leider hatte ich die Eintragungen zur Altersvorsorge vertauscht und somit meinen Betrag bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen. Die Differenz hierbei betrug ca. 500,- €. Das Programm spuckte für uns beide eine Nachzahlung von 580 Euro aus. Als der Bescheid nun vom Finanzamt kam, fielen wir aus allen Wolke. Wir sollten 1400,- Euro nachzahlen. Also dort angerufen und siehe da: Meiner Frau wurden fälschlicherweise Kirchensteuerbeiträge berechnet, obwohl keine Religion angegeben war. Zusätzlich von der netten Dame der Hinweis, dass ich die Beiträge zur Altersvorsorge vertauscht hätte. Wir bekommen einen neuen Bescheid. Dieser wies nun „nur“ noch 1100,- Nachzahlung auf.
    Ich habe mir also Mein Elster erneut aufgerufen, die vertauschten Daten korrigiert und eine neue Berechnung durchgeführt. Und wieder sagte das Programm 580,- €. Also Einspruch eingelegt und die Berechnung als Anlage hinzugefügt mit dem Hinweis, dass nun auch bei korrigierter Eingabe das Programm 580,-€ berechnet und nicht wie das Finanzamt fordert 1100,- €.
    Der Einspruch wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte ja schließlich die Beträge vertauscht.

    Puh, so viel Text. Ich hoffe, das Problem ist nun überhaupt verständlich

    Meine Hauptfrage ist nun, macht es eigentlich einen Unterschied, welche Altersvorsorgebeträge bei wem eingetragen werden? Denn das Programm berechnet ja den gleichen Wert. Egal ob meine bei mir oder bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen werden!?

    Zur Sicherheit habe ich mal ganz andere Werte genommen um zu sehen, ob das Programm überhaupt rechnet. Das funktioniert aber. Also an „Mein Elster“ liegt es nicht. Kann es denn sein, dass das Programm beim Finanzamt auf 1100 kommt und mein Elster auf 580?

    #2
    Hallo vflrules,
    du bekommst doch die elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung gestellt, da kannst du doch feststellen an welchen Stellen das FA abgewichen ist.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von vflrules Beitrag anzeigen
      Meine Hauptfrage ist nun, macht es eigentlich einen Unterschied, welche Altersvorsorgebeträge bei wem eingetragen werden?
      Klassisch ist mit Altersvorsorgebeträge eigentlich Riester gemeint. Klingt hier aber nicht so Recht logisch, weil bei Mein Elster die Beiträge hier gar nicht übermittelt und ich nicht weiß, wie das FA sehen soll, dass man sie bei den Zusatzangaben vertauscht hat.
      Jedenfalls verwendet das FA hier die elektronisch vom Anbieter bezogenen Daten, daher ist die Zuordnung sicher korrekt.

      Sicher, dass die Diskrepanz nicht ganz woanders liegt?

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        #4
        Hallo,

        Der Einspruch wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte ja schließlich die Beträge vertauscht.
        Das kann kaum die Begründung sein.
        Denn Einspruch kann man auch für genau den Fall eines eigenen Fehlers einlegen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Puh, so viel Text. Ich hoffe, das Problem ist nun überhaupt verständlich
          So ganz habe ich es nicht verstanden. Welche Beiträge zu welcher Altersvorsorge wurden denn vertauscht ? Gibt es Statusunterschiede bei den Ehegatten ?

          Sind beide Arbeitnehmer oder ist einer selbständig ? Waren Arbeitgeberzuschüsse korrekt erfasst oder wurden die ebenfalls vertauscht ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ist vielleicht jemand von Euch in einem Versorgungswerk für Steuerberater, Ärzte, Anwälte etc.?

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