Hallo zusammen, ich soll eine Veranlagungsart eingeben, obwohl getrennt seid 01.01.17.
Da ich nie geschieden wurde und mein Nochehemann letztes Jahr gestorben ist, habe ich die Beerdigungskosten, die ich bezahlt habe, unter außergewöhnliche Belastung eingegeben.
Nun erhalte ich diese Fehlermeldung:
Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, sowie der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.
UND soll Einzelveranlagung auswählen. Wenn ich das mache, erhalte ich den Hinweis auf das Trennungsdatum.
Gebe ich nur das Todesdatum ein, würde es funktionieren, aber das wäre ja nicht korrekt. Oder bin ich verwitwet, trotz Trennung?
OK, danke, hat sich erledigt. Ich habe das winzige Häkchen gefunfden, das gesetzt war!
Danke für eine Rückmeldung.
Beste Grüße
Frau U.
Da ich nie geschieden wurde und mein Nochehemann letztes Jahr gestorben ist, habe ich die Beerdigungskosten, die ich bezahlt habe, unter außergewöhnliche Belastung eingegeben.
Nun erhalte ich diese Fehlermeldung:
Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, sowie der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.
UND soll Einzelveranlagung auswählen. Wenn ich das mache, erhalte ich den Hinweis auf das Trennungsdatum.
Gebe ich nur das Todesdatum ein, würde es funktionieren, aber das wäre ja nicht korrekt. Oder bin ich verwitwet, trotz Trennung?
OK, danke, hat sich erledigt. Ich habe das winzige Häkchen gefunfden, das gesetzt war!
Danke für eine Rückmeldung.
Beste Grüße
Frau U.