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Auslandsreise-Police für meine Verlobte

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    Auslandsreise-Police für meine Verlobte

    Guten Tag,

    ich bezahle eine Auslandsreise-Police für mich und meine Verlobte.

    Ich weiß nicht wo genau ich es eintragen soll: Unter "6 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" oder unter "3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung -> Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen"? vielleicht woanders?

    Vielen Dank im Voraus

    Inaki

    #2
    wenn Du nicht der Versicherungsnehmer bist, gar nicht. Im übrigen sind die Höchstbeträge meist sowieso überschritten, so dass sich an der Steuer sowieso nichts ändern dürfte. Lass Mein Elster mal berechnen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,

      ich bin der Versicherungsnehmer, meine Verlobte ist einfach mitversichert.


      Danke für die schnelle Antwort.
      Inaki

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        #4
        ich bin der Versicherungsnehmer,
        Dann kannst das so erfassen, wie du das im Beitrag #1 bereits angenommen hast, den Beitrag jetzt aufzuteilen, bringt nichts:

        Anlage Vorsorgeaufwand, Seite: 3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung -> Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen

        Wenn du dann feststellst, dass es sich steuerlich nicht auswirkt, löscht du den Eintrag einfach wieder.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Grundsätzlich darf man natürlich auch immer alles erklären, was keine Auswirkung hat, solange es sich um wahre Angaben handelt.

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            #6
            Grundsätzlich darf man natürlich auch immer alles erklären, was keine Auswirkung hat
            Wen man viel Zeit hat, kann man das natürlich machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn du dann feststellst, dass es sich steuerlich nicht auswirkt, löscht du den Eintrag einfach wieder.
              Es kostet keine Zeit, die Angaben einfach stehen zu lassen!

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                #8
                Außerdem weiß man ja nie, ob nicht durch eine BFH-/EuGH-/BVerfG-/etc.-Entscheidung ein nach § 165 AO vorläufiger Bescheid vielleicht doch noch zu Gunsten des Steuerzahlers geändert wird (gerade im Bereich Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen) - dann hat man's vergeigt, wenn man nicht alles eingetragen hatte...

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                  #9
                  Außerdem weiß man ja nie, ob nicht durch eine BFH-/EuGH-/BVerfG-/etc.-Entscheidung ein nach § 165 AO vorläufiger Bescheid vielleicht doch noch zu Gunsten des Steuerzahlers geändert wird
                  Bei bestimmten agB wie Krankheits- und Pflegekosten macht das durchaus Sinn, bei den Weiteren Vorsorgeaufwendungen kann ich nicht erkennen,

                  was da umstritten sein sollte. Es macht keine Arbeit, einen einmal erfassten Wert stehen zu lassen, aber man muss die Werte ja jährlich aktualisieren.

                  Bei mir waren das immerhin 8 Positionen und für keine gab es abrufbare Bescheinigungen. Nach Auslauf der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG

                  habe ich die alle entfernt..
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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