Hallo ihr Lieben,
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und da es für mich Neuland ist, habe ich noch ein paar Fragen deren Antworten ich genau so nicht im Netz rauslesen kann.
Ich wollte gern alle meine Formulare über Mein Elster einreichen.
Genauer gesagt, wollte ich die letzten 7 Jahre einreichen - mit dem Hintergrund, dass ich aktuell keine Steuern zahle und daher Erklärungen mit dme Häkchen zum Verlustvortrag einreichen möchte UND das meiner Meinung nach auch im Jahr 2012 bereits der Fall war. Allerdings nicht durchgehend.
Ich habe von September 2011 - Juni 2013 eine Ausbildung im Betrieb gemacht - dadurch dass es eine duale Ausbildung war, kann ich die Sonderkosten als Werbungskosten ansetzen, ist das richtig? Die Bezahlung war gleichzeitig so niedrig, dass ich keine Steuern gezahlt habe - sollte eine Ansetzung als Werbungskosten möglich sein, kann ich 2012 definitiv mit dem Häkchen zum Verlustvortrag einreichen, richtig?
In 2013 habe ich erst ab Juli 2013 im Angestelltenverhältnis gearbeitet und hatte gleichzeitig aufgrund der Entfernung zur Berufsschule relativ hohe Werbungskosten im ersten Halbjahr. Ich habe aber ab der zweiten Jahreshälfte Steuern gezahlt.
Wenn die Summe der Erträge (?) trotzdem negativ ist, kann ich auch hier einen Verlustvortrag einreichen, oder? Und wenn nicht, wird 2012 mit 2013 verrechnet oder ist das dann nicht möglich, weil 2013 außerhalb der 4 jährigen Frist liegt?
Was passiert, wenn ich das Häkchen setze und dann kein Verlustvortrag möglich ist? Sagt mir Elster das dann?
Allgemein bin ich auch unsicher, was mit dem Jahr 2014 passiert, hier habe ich normal im Angestelltenverhältnis gearbeitet und Steuern gezahlt und gehe aber davon aus, dass ich aufgrund der Verlustvorträge lückenlose Steuererklärungen einreichen kann/soll/muss?
Eigentlich ginge ja aufgrund der 4 jährigen Festsetzungsfrist nur 2015, 2016, 2017, 2018....
Auch 2015 und 2016 habe ich Steuern gezahlt, im Oktober 2016 habe ich dann mein Bachelorstudium begonnen - es zählt aufgrund vorangegangener Berufsausbildung als Zweitausbildung und ich kann Werbungskosten ansetzen, richtig?
Ich habe allerdings für das Studium an sich keine hohen Werbungskosten bis zum Jahr 2018. Hier habe ich ein Auslandssemester gemacht während ich meine Wohnung in Deutschland behalten habe (doppelte Haushaltsführung).
Hier tauchen für mich ein paar weitere Fragen auf.
- Ich habe u.a. zur Finanzierung den Bildungskredit sowie einen weiteren KFW Kredit genutzt und es ist die Rede davon, dass ich Schuldzinsen ansetzen kann. Ich kann absolut nicht nachvollziehen was es bedeutet bzw was genau ich wo ablesen und absetzen dürfte.
- Ist es richtig, dass ich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand für 90 Tage (Ausland USA Rest 51 Euro) einfach ansetzen kann?
- Mit der Bezahlung der Unterkunft hing verpflichtend ein Cafeteriaplan (also Verpflegung) zusammen, den ich aufgrund der unpassenden Zeiten fast nie genutzt habe. Und ich habe in einer Summe gezahlt - kann ich die gesamte Summe für Zahlung der Unterkunft angeben?
Insgesamt würde ich für 2017, 2018 und 2019 wieder das Häkchen bei Verlustvortrag setzen. Ich habe zu keiner Zeit mehr verdient als 450 Euro (ansonsten Bafög, Halbwaisenrente...)
Ab 2019 habe ich ein Kleingewerbe, da bleibe ich aber unter dem Satz ab dem ich Umsatzsteuer zahlen muss, es ist ein sehr geringer Verdienst aufs Jahr gesehen.
Allgemein bin ich auch unsicher, ob ich die Angabe, wieviel Geld von meiner Halbwaisenrente monatlich an Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgehen, wo eintragen muss.
In 2012 habe ich KV und PV Beiträge von meinem Azubigehalt gezahlt und nur diese entsprechend von der Lohnsteuerabrechnung eingetragen. Da ich keine weiteren eigenen Kosten damit hatte (zusätzliche KV/PV?), habe ich nichts weiter eingetragen.
Ich bin sehr unsicher, wie ich das für die studentischen Beträge halten muss.
Oktober 16 - Dezember 16 wurde der KV/PV Betrag komplett von der Rentenversicherung übernommen, ab Januar 2017 gab es eine neue Regelung und ich habe selbst die Versicherungsbeiträge gezahlt, trotzdem gehen die Beiträge weiter von der Halbwaisenrente ab.
Entschuldigt, dass das so ein Riesenfragenpost ist, ich weiß ich sollte eigentlich bei dem Umfang zu einem Steuerberater gehen, ich habe nur leider absolut keine Kontakte und kein Budget und würde die Formulare unheimlich gern selbst absenden. Ich habe nicht das Gefühl, dass mir am Ende irgendwo ein Vorteil zugute kommt außer bei den Kosten für das Auslandssemester als Verlustvortrag und das aber ja auch nur wenn ich in 2020 direkt genügend verdiene?
Von einem Verlustrücktrag habe ich im Formular auch nirgends etwas sehen können.
Jeder der sich erbarmt, all das zu lesen und mir irgendwelche Tipps geben könnte - tausend Dank!
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und da es für mich Neuland ist, habe ich noch ein paar Fragen deren Antworten ich genau so nicht im Netz rauslesen kann.
Ich wollte gern alle meine Formulare über Mein Elster einreichen.
Genauer gesagt, wollte ich die letzten 7 Jahre einreichen - mit dem Hintergrund, dass ich aktuell keine Steuern zahle und daher Erklärungen mit dme Häkchen zum Verlustvortrag einreichen möchte UND das meiner Meinung nach auch im Jahr 2012 bereits der Fall war. Allerdings nicht durchgehend.
Ich habe von September 2011 - Juni 2013 eine Ausbildung im Betrieb gemacht - dadurch dass es eine duale Ausbildung war, kann ich die Sonderkosten als Werbungskosten ansetzen, ist das richtig? Die Bezahlung war gleichzeitig so niedrig, dass ich keine Steuern gezahlt habe - sollte eine Ansetzung als Werbungskosten möglich sein, kann ich 2012 definitiv mit dem Häkchen zum Verlustvortrag einreichen, richtig?
In 2013 habe ich erst ab Juli 2013 im Angestelltenverhältnis gearbeitet und hatte gleichzeitig aufgrund der Entfernung zur Berufsschule relativ hohe Werbungskosten im ersten Halbjahr. Ich habe aber ab der zweiten Jahreshälfte Steuern gezahlt.
Wenn die Summe der Erträge (?) trotzdem negativ ist, kann ich auch hier einen Verlustvortrag einreichen, oder? Und wenn nicht, wird 2012 mit 2013 verrechnet oder ist das dann nicht möglich, weil 2013 außerhalb der 4 jährigen Frist liegt?
Was passiert, wenn ich das Häkchen setze und dann kein Verlustvortrag möglich ist? Sagt mir Elster das dann?
Allgemein bin ich auch unsicher, was mit dem Jahr 2014 passiert, hier habe ich normal im Angestelltenverhältnis gearbeitet und Steuern gezahlt und gehe aber davon aus, dass ich aufgrund der Verlustvorträge lückenlose Steuererklärungen einreichen kann/soll/muss?
Eigentlich ginge ja aufgrund der 4 jährigen Festsetzungsfrist nur 2015, 2016, 2017, 2018....
Auch 2015 und 2016 habe ich Steuern gezahlt, im Oktober 2016 habe ich dann mein Bachelorstudium begonnen - es zählt aufgrund vorangegangener Berufsausbildung als Zweitausbildung und ich kann Werbungskosten ansetzen, richtig?
Ich habe allerdings für das Studium an sich keine hohen Werbungskosten bis zum Jahr 2018. Hier habe ich ein Auslandssemester gemacht während ich meine Wohnung in Deutschland behalten habe (doppelte Haushaltsführung).
Hier tauchen für mich ein paar weitere Fragen auf.
- Ich habe u.a. zur Finanzierung den Bildungskredit sowie einen weiteren KFW Kredit genutzt und es ist die Rede davon, dass ich Schuldzinsen ansetzen kann. Ich kann absolut nicht nachvollziehen was es bedeutet bzw was genau ich wo ablesen und absetzen dürfte.
- Ist es richtig, dass ich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand für 90 Tage (Ausland USA Rest 51 Euro) einfach ansetzen kann?
- Mit der Bezahlung der Unterkunft hing verpflichtend ein Cafeteriaplan (also Verpflegung) zusammen, den ich aufgrund der unpassenden Zeiten fast nie genutzt habe. Und ich habe in einer Summe gezahlt - kann ich die gesamte Summe für Zahlung der Unterkunft angeben?
Insgesamt würde ich für 2017, 2018 und 2019 wieder das Häkchen bei Verlustvortrag setzen. Ich habe zu keiner Zeit mehr verdient als 450 Euro (ansonsten Bafög, Halbwaisenrente...)
Ab 2019 habe ich ein Kleingewerbe, da bleibe ich aber unter dem Satz ab dem ich Umsatzsteuer zahlen muss, es ist ein sehr geringer Verdienst aufs Jahr gesehen.
Allgemein bin ich auch unsicher, ob ich die Angabe, wieviel Geld von meiner Halbwaisenrente monatlich an Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgehen, wo eintragen muss.
In 2012 habe ich KV und PV Beiträge von meinem Azubigehalt gezahlt und nur diese entsprechend von der Lohnsteuerabrechnung eingetragen. Da ich keine weiteren eigenen Kosten damit hatte (zusätzliche KV/PV?), habe ich nichts weiter eingetragen.
Ich bin sehr unsicher, wie ich das für die studentischen Beträge halten muss.
Oktober 16 - Dezember 16 wurde der KV/PV Betrag komplett von der Rentenversicherung übernommen, ab Januar 2017 gab es eine neue Regelung und ich habe selbst die Versicherungsbeiträge gezahlt, trotzdem gehen die Beiträge weiter von der Halbwaisenrente ab.
Entschuldigt, dass das so ein Riesenfragenpost ist, ich weiß ich sollte eigentlich bei dem Umfang zu einem Steuerberater gehen, ich habe nur leider absolut keine Kontakte und kein Budget und würde die Formulare unheimlich gern selbst absenden. Ich habe nicht das Gefühl, dass mir am Ende irgendwo ein Vorteil zugute kommt außer bei den Kosten für das Auslandssemester als Verlustvortrag und das aber ja auch nur wenn ich in 2020 direkt genügend verdiene?
Von einem Verlustrücktrag habe ich im Formular auch nirgends etwas sehen können.
Jeder der sich erbarmt, all das zu lesen und mir irgendwelche Tipps geben könnte - tausend Dank!
Kommentar