Wo stelle ich Abschreibung für einen neuen Treppenlift ein?

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  • Donnerhall
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2021
    • 5

    #1

    Wo stelle ich Abschreibung für einen neuen Treppenlift ein?

    Hallo zusammen,

    an welcher Position stelle ich die Kosten für einen neu eingebauten Treppenlift ein? Das sollte nachher als Abschreibung erscheinen. Bei Abschreibungen habe ich aber schon die lineare AfA des Gebäudes stehen. Muss ich da eine zweite Zeile einbauen und wie geht das bitte?

    Danke und Grüße
    Donnerhall
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Es geht um ein vermietetes Objekt (Anlage V), nicht um die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Donnerhall
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2021
      • 5

      #3
      Hallo Charlie, ja, genauso ist es.

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        wie soll es denn abgeschrieben werden? (über welchen Zeitraum meine ich)

        Seite 13 bietet sich aber irgendwie an.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          meiner Meinung Seite 7 Zeile 36

          Nutzungsdauer Treppenlift


          Nutzungsdauer des Gegenstands: Treppenlift
          Treppenlift Branche: allgemein - Transport allgemein - Transport keine Rolltreppe, bspw. für Personen, die schwer Treppen steigen können, an festen Treppen Aufzug 15 J.
          Gruß FIGUL

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            meiner Meinung Seite 7 Zeile 36
            So würde ich das auch machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Donnerhall
              Neuer Benutzer
              • 26.09.2021
              • 5

              #7
              Hallo zusammen,

              vielen Dank für die Infos! Dann mache ich mich ans Werk. Eine schöne Woche noch und viele Grüße

              Donnerhall

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