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Trennungsgeld nachträglich erhalten - wie einzutragen?

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    Trennungsgeld nachträglich erhalten - wie einzutragen?

    Hallo zusammen!


    Ich scheine mein Trennungsgeld anders zu erhalten, als es der Regelfall zu sein scheint. Denn immer nur finde ich, dass das Trennungsgeld mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Bei mir ist es so, dass ich dieses extra beantragen muss. Somit hatte ich die realen Kosten der doppelten Haushaltsführung in 2020, Trennungsgeld und Reiseerstattungen sind jedoch erst in 2021 geflossen und stehen somit auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020.

    Wie gehe ich jetzt damit um und trage das in Elster ein?

    Für 2020 habe ich über zwei Monate Kosten für meinen Zweitwohnsitz getragen - Miete, Nebenkosten, Nebenwohnsitzsteuer und Heimfahrten. Trage ich das "ohne Gegenposten" bei Elster ein? Und dann in in der Steuererklärung 2021 als Einkommen die Trennungsgeldzahlungen für 2020 (aber in 2021 geflossen), ohne dass dem Kosten gegenüberstehen?

    Diesen Fall habe ich bei meiner Recherche in Google und im Elsterforum bisher nicht gefunden. Für hilfreiche Tipps bedanke ich mich sehr!

    #2
    Wie wurde das Trennungsgeld denn abgerechnet? Wurde es der Lohnsteuer unterworfen?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wie wurde das Trennungsgeld denn abgerechnet? Wurde es der Lohnsteuer unterworfen?

      Nein, das Trennungsgeld wird unversteuert ausgezahlt. Die in 2021 erhaltenen Zahlungen für den Zeitraum November 2020 und Dezember 2020 müssten aber ohnehin steuerfrei sein, da diese in den ersten drei Monaten des Trennungsgeldbezugs liegen (die sind meines Wissens nach steuerfrei).

      Danke für die erste Antwort.

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        #4
        Wenn ich es recht in Erinnerung habe, wird in diesen Fällen das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) nicht angewendet.

        Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten des Jahres, in dem die Werbungskosten

        entstanden sind, auch wenn die steuerfreien Erstattungen erst im folgenden Jahr zufließen. Alles andere ist ja auch nicht

        praktikabel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Besten Dank! Dann trage ich das einfach mal so ein und erläutere das noch in den weiteren Angaben.

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