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Korrektur Umsatzsteuervoranmeldung

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    Korrektur Umsatzsteuervoranmeldung

    Guten Abend,

    Aufgrund der Ergebnisse aus einer Betriebsprüfung muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren und zwar für das Jahr 2021 und für das Jahr 2020, für das ich noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben habe.

    Dies kann ich ja in Elster tun, indem ich die betreffenden abgesendeten Formulare aufrufe und als Korrektur kennzeichne. Dazu habe ich folgende Fragen:
    - Erstmal - evtl. blöde Frage - ich gebe den neuen, richtigen Betrag an und nicht etwa eine Differenz zum alten, falschen Betrag. Das ist so richtig, oder?
    - Die alte, falsche Ermittlung der USt hatte zu einer geringfügigen Erstattung durch das FA geführt, während die neue Ermittlung zu einem durch mich zu zahlenden Steuerbetrag führen wird. Muss ich den zuvor erstatteten Betrag in der Korrektur irgendwo angeben? Oder ermittelt das FA dies von selbst und schlägt ihn dem neuen Betrag zu? Also bspw. alter Betrag -50, neuer Betrag 200... errechnet das FA die zu zahlenden 250 von selbst? Falls der erstattete Betrag angegeben werden muss, wo wäre das? Oder muss ich dass dann am Ende des Jahres bei der USt-Erklärung berücksichtigen und die bereits erstatteten Beträge dort angeben?

    (Falls es hilft, Ursache für die Korrekturen ist die falsche Zurechnung eines Kfz zum Privatvermögen statt Betriebsvermögen).

    Für Hilfe zu den beiden Punkten wäre ich dankbar.

    Viele Grüsse,
    mgy71

    #2
    Ich kenne das so, dass aufgrund der Umsatzsteuer-Sonderprüfung eine Festsetzung durch das Finanzamt erfolgt. Kann aber natürlich auch anders sein, wenn der Prüfer das so entscheidet.

    Ja, Du gibst die kompletten Werte an, nicht nur die geänderten oder die Änderungen selbst.

    Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Steuer ist am gleichen Tag zu entrichten. Ein Bescheid ergeht nicht. Und es ist richtig, in der Voranmeldung findet keine Abrechnung statt. Du musst also selbst errechnen, wie viel Du jetzt zu bezahlen hast.

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      #3
      Die Betriebsprüfung betraf die Jahre 2018 und 2019, für diese Jahre erhalte ich eine korrigierte Festsetzung vom FA, das ist soweit ok. Meine Frage betraf die darauf folgenden Voranmeldungen 2020 und 2021, die ich nun korrigieren muss. Ich habe mich nun auch nochmal kundig gemacht und es ist mit anderen Worten gesagt so, dass die Korrektur so erfolgen muss, als ob man von Anfang an eine richtige Voranmeldung abgegeben hätte.

      Vielen Dank, damit ist mir klar, was zu tun ist.

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        #4
        Ach so, da hab ich wohl Betriebsprüfung gelesen, und an Umsatzsteuer-Sonderprüfung gedacht. Ja, stimmt, wenn bestimmte Zeiträume geprüft werden, dann erfolgt oft noch ein Hinweis auf die darauffolgenden Zeiträume, die dann vom Steuerpflichtigen auch zu berichtigen sind.

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