Guten Abend,
Aufgrund der Ergebnisse aus einer Betriebsprüfung muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren und zwar für das Jahr 2021 und für das Jahr 2020, für das ich noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben habe.
Dies kann ich ja in Elster tun, indem ich die betreffenden abgesendeten Formulare aufrufe und als Korrektur kennzeichne. Dazu habe ich folgende Fragen:
- Erstmal - evtl. blöde Frage - ich gebe den neuen, richtigen Betrag an und nicht etwa eine Differenz zum alten, falschen Betrag. Das ist so richtig, oder?
- Die alte, falsche Ermittlung der USt hatte zu einer geringfügigen Erstattung durch das FA geführt, während die neue Ermittlung zu einem durch mich zu zahlenden Steuerbetrag führen wird. Muss ich den zuvor erstatteten Betrag in der Korrektur irgendwo angeben? Oder ermittelt das FA dies von selbst und schlägt ihn dem neuen Betrag zu? Also bspw. alter Betrag -50, neuer Betrag 200... errechnet das FA die zu zahlenden 250 von selbst? Falls der erstattete Betrag angegeben werden muss, wo wäre das? Oder muss ich dass dann am Ende des Jahres bei der USt-Erklärung berücksichtigen und die bereits erstatteten Beträge dort angeben?
(Falls es hilft, Ursache für die Korrekturen ist die falsche Zurechnung eines Kfz zum Privatvermögen statt Betriebsvermögen).
Für Hilfe zu den beiden Punkten wäre ich dankbar.
Viele Grüsse,
mgy71
Aufgrund der Ergebnisse aus einer Betriebsprüfung muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren und zwar für das Jahr 2021 und für das Jahr 2020, für das ich noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben habe.
Dies kann ich ja in Elster tun, indem ich die betreffenden abgesendeten Formulare aufrufe und als Korrektur kennzeichne. Dazu habe ich folgende Fragen:
- Erstmal - evtl. blöde Frage - ich gebe den neuen, richtigen Betrag an und nicht etwa eine Differenz zum alten, falschen Betrag. Das ist so richtig, oder?
- Die alte, falsche Ermittlung der USt hatte zu einer geringfügigen Erstattung durch das FA geführt, während die neue Ermittlung zu einem durch mich zu zahlenden Steuerbetrag führen wird. Muss ich den zuvor erstatteten Betrag in der Korrektur irgendwo angeben? Oder ermittelt das FA dies von selbst und schlägt ihn dem neuen Betrag zu? Also bspw. alter Betrag -50, neuer Betrag 200... errechnet das FA die zu zahlenden 250 von selbst? Falls der erstattete Betrag angegeben werden muss, wo wäre das? Oder muss ich dass dann am Ende des Jahres bei der USt-Erklärung berücksichtigen und die bereits erstatteten Beträge dort angeben?
(Falls es hilft, Ursache für die Korrekturen ist die falsche Zurechnung eines Kfz zum Privatvermögen statt Betriebsvermögen).
Für Hilfe zu den beiden Punkten wäre ich dankbar.
Viele Grüsse,
mgy71
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