Hallo Forum,
ich möchte bei mir einige Handwerkerarbeiten durchführen lassen und frage mich wie ich die zeitliche Planung angehen muss, wenn ich einen Teil der Arbeiten erst in der Lohnsteuererklärung für das Jahr 2020 absetzen möchte:
Kann ich in diesem Jahr schon eine Beauftragung inkl. Anzahlung (30%) leisten oder wäre die Absetzbarkeit der Rechnung in 2020 dann wegen der Anzahlung im alten Jahr nicht mehr für das kommende Jahr möglich?
ich möchte bei mir einige Handwerkerarbeiten durchführen lassen und frage mich wie ich die zeitliche Planung angehen muss, wenn ich einen Teil der Arbeiten erst in der Lohnsteuererklärung für das Jahr 2020 absetzen möchte:
Kann ich in diesem Jahr schon eine Beauftragung inkl. Anzahlung (30%) leisten oder wäre die Absetzbarkeit der Rechnung in 2020 dann wegen der Anzahlung im alten Jahr nicht mehr für das kommende Jahr möglich?
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