Eingabe des privat genutzen Firmenwagens mit 1%-Regelung

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  • ab309
    Neuer Benutzer
    • 29.09.2021
    • 2

    #1

    Eingabe des privat genutzen Firmenwagens mit 1%-Regelung

    Hallo zusammen,
    mein Mann nutzt seit Februar 2020 einen Firmenwagen (auch für private Fahrten). Wo bzw. was gebe ich in der Einkommensteuererklärung für 2020 an? Ich finde keine Beträge und Zeilen. Bisher hatten wir die Fahrten zur Arbeitsstätte "ganz normal" angegeben. Das fällt jetzt wohl weg? Könnte mir jemand bitte helfen?
  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #2
    Hallo,

    der Firmenwagen ist doch sicher versteuert worden (1%- und 0,3%-Regelung). Damit ist es erledigt.

    Bisher hatten wir die Fahrten zur Arbeitsstätte "ganz normal" angegeben. Das fällt jetzt wohl weg?
    Nein, fällt nicht weg, die Entfernungspauschale kann wie gewohnt geltend gemacht werden.

    Unterschiede gibt es nur bei Dienstreisen, diesbezügliche Fahrtkosten können natürlich nicht abgesetzt werden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Bei ElsterFormular kannst du für 2020 überhaupt nichts mehr angeben, das Programm steht nur bis zum Jahr 2019 zur Verfügung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • ab309
        Neuer Benutzer
        • 29.09.2021
        • 2

        #4
        Danke Charlie24, das weis ich, ich bin auch bei Elster-online bzw. mein Elster registriert und habe die Erklärung soweit fertig bis auf die Angaben zum Firmenwagen.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Dann verschiebe ich das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER.

          Zum Firmenwagen muss man normalerweise nichts erklären. Der geldwerte Vorteil ist im bescheinigten steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • melcie
            Neuer Benutzer
            • 17.03.2022
            • 1

            #6
            Hallo zusammen,

            mein Mann hat einen Firmenwagen, den er auch privat Nutzen kann. Er wird mit 1%- und 0,3%-Regelung versteuert. Habe ich es richtig verstanden, dass wir in der Steuererklärung nichts mehr angeben müssen, da das vom Arbeitgeber bereits im Bruttoarbeitslohn berücksichtigt wurde?

            Vielen Dank bereits jetzt für die Antwort.

            Viele Grüße

            Melanie

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            • Beamtenschweiß
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2014
              • 3014

              #7
              Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45928

                #8
                Habe ich es richtig verstanden, dass wir in der Steuererklärung nichts mehr angeben müssen, da das vom Arbeitgeber bereits im Bruttoarbeitslohn berücksichtigt wurde?
                Ja, das hast du richtig verstanden. Nur wenn dein Mann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen würde, wäre das ein Thema für die Steuererklärung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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