Moin! Ich mache gerade für mich und meine Frau unsere Steuererklärung. Wir haben letztes Jahr im August geheiratet, allerdings bin ich weiterhin in Steuerklasse 1 geführt worden. Daraus ergit sich jetzt bei der Berechnung eine deutliche Nachhzahlung (sonst haben wir beide immer erstattet bekommen). In einem Jahr, wo man geheiratet hat, aber doch eigentlich unwahrscheinlich oder? Wird das beim Finanzamt berücksichtig? Vielleicht hat ja jemand einen Tipp. :-) Liebe Grüße, Florian
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Daraus ergit sich jetzt bei der Berechnung eine deutliche NachhzahlungFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
in welche Steuerklasse hättest du denn gewollt? Wenn das 4 ist dann spielt es keine Rolle, die ist identisch mit 1.
Und welche Steuerklasse hatte deine Frau? Auch 1?
Eine Nachzahlung, noch dazu eine deutliche, ist bei Steuerklasse 1 auch etwas ungewöhnlich (kann es aber geben). Hattest du vielleicht Lohnersatzleistungen?
Grundsätzlich ist dem Finanzamt das mit den Steuerklassen aber egal, die Höhe der Steuer ist immer gleich. Die Steuerklassen wirken sich nur auf die Lohnsteuern aus, und das ist praktisch nur eine Vorauszahlung.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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