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Anlage KAP: welchen Antrag stellen?

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    Anlage KAP: welchen Antrag stellen?

    Folgende Situation:
    Ich habe Aktien letztes Jahr gekauft und auch wieder verkauft, sodass ich einen Gewinn hatte. Ich möchte mir daher die zu viel gezahlten Steuern zurück holen. Welchen Antrag muss ich daher stellen? Es gibt zwei formulare. Einmal die Günstigerprüfung beantragen und einmal Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehalts.... Was ist der Unterschied? Ich möchte lediglich die zu viel gezahlten STeuern zurück holen und zwar wegen des Freibetrags.. Was muss ich jetzt wo eintragen ? Und welches muss ich von den Anträgen nehmen?
    Danke

    #2
    Hallo,

    Hast du Freistellungsaufträge falsch verteilt oder keine gestellt?
    Bist du unter ca 25% Grenzsteuersatz?
    Lies mal hier

    https://www.smartsteuer.de/online/au...und_5_Antraege
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich habe keinen Freistellungsauftrag erstellt weil ich davon keine Ahnung hatte. Ich habe aber gehört, dass man die sich im Nachhinein zurückholen kann. Stimmt das und wenn ja wie? Vielen Dank im VOraus

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        #4
        Der Unterschied ist, dass beim Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts nicht geprüft wird, ob die Anwendung des tariflichen Steuersatzes günstiger ist

        als die 25%-ige Abgeltungssteuer. Damit kannst du nur den Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfen, falls kein Freistellungsauftrag erteilt war oder die Aufträge

        falsch auf verschiedene Banken verteilt waren. Der Vorteil ist, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt werden müssen.

        Der von dir gewählte Titel ist im Übrigen überhaupt nicht aussagekräftig !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Überprüfung des Steuereinbehaltes
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der von dir gewählte Titel ist im Übrigen überhaupt nicht aussagekräftig !
            Ich hab ihn geändert

            (war vorher: HILFE BITTE. Ich raste hier gleich aus)

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              #7
              @L. E. Fant: Ich musste schon schmunzeln beim Vergleich zwischen altem und neuem Titel. EIne deutliche Verbesserung ist nicht zu bestreiten ;--)
              Gruß be.assmann

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                #8
                be.assmann Danke . Ja, das sollte jetzt etwas verständlicher sein

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