Folgende Situation:
Ich habe Aktien letztes Jahr gekauft und auch wieder verkauft, sodass ich einen Gewinn hatte. Ich möchte mir daher die zu viel gezahlten Steuern zurück holen. Welchen Antrag muss ich daher stellen? Es gibt zwei formulare. Einmal die Günstigerprüfung beantragen und einmal Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehalts.... Was ist der Unterschied? Ich möchte lediglich die zu viel gezahlten STeuern zurück holen und zwar wegen des Freibetrags.. Was muss ich jetzt wo eintragen ? Und welches muss ich von den Anträgen nehmen?
Danke
Ich habe Aktien letztes Jahr gekauft und auch wieder verkauft, sodass ich einen Gewinn hatte. Ich möchte mir daher die zu viel gezahlten Steuern zurück holen. Welchen Antrag muss ich daher stellen? Es gibt zwei formulare. Einmal die Günstigerprüfung beantragen und einmal Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehalts.... Was ist der Unterschied? Ich möchte lediglich die zu viel gezahlten STeuern zurück holen und zwar wegen des Freibetrags.. Was muss ich jetzt wo eintragen ? Und welches muss ich von den Anträgen nehmen?
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