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Anlage V Werbungskosten

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    Anlage V Werbungskosten

    Hallo Experten,
    habe zum ersten mal Mein Elster benutzt und bei Anlage V eine seltsame Fehlermeldung.
    Beim Hauptvordruck habe ich mein Scheidungsdatum eingegeben und Einzelveranlagung angeklickt.
    Nachdem ich die Werbungskosten eingetragen habe, soll ich in Zeile 24 den Überschuss aus Zeile 23 mit meiner Geschiedenen teilen.
    Eintrag 0 Euro wurde nicht angenommen, welchen Betrag muss ich eintragen?
    Vielen Dank

    #2
    Seit wann bist du denn geschieden ? Davor lebt man ja regelmäßig bereits getrennt, da darf man keine Veranlagungsart auswählen.

    Die Auswahl Einzelveranlagung ist nur bei Ehegatten zulässig, die nicht bereits das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt haben, letztmals also

    im Trennungsjahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Warum gibst du Einzelveranlagung an als Geschiedener?
      Du darfst gar nichts angeben
      Gruß FIGUL

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        #4
        Geschieden bin ich seit 2015. Danke Figul, Du hast meinen Fehler gefunden.
        Werde meine Einkommensteuererklärung überarbeiten und melde mich nochmal.

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          #5
          Fehler ist behoben.
          Danke für Eure Hilfe.
          Viele Grüße Pratzenreini

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