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Prüfungsfehler: Anlage Kind bei getrennt lebenden und getrennt veranlagten

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    Prüfungsfehler: Anlage Kind bei getrennt lebenden und getrennt veranlagten

    Guten Tag,

    ich habe mich im letzten Jahr von meinem Mann getrennt und in diesem Jahr für 2020 eine separate Steuererklärung.
    Eingegeben habe ich mich als Ehemann/PersonA, ihn als Person B gar nicht. Ich habe bei der Veranlagungsart Einzelveranlagung gewählt.

    Wir haben 2 leibliche Kinder, bei denen ich in Anlage Kind mich (PersonA) als leiblich und eine "andere Person" (Zeile11+12) als leiblichen Vater angegeben habe.

    Sieht für mich alles logisch aus. Trotzdem erhalte ich die Fehlermeldung

    "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung."

    So kann ich nicht versenden.
    Habt ihr einen Tipp für mich? Ich komme nicht weiter.
    Vielen Dank!
    Conny

    #2
    Hallo Conny28,

    diese Fehlermeldung kommt aber nicht von der Anlage Kind, schau mal in die Anlage AV da hast du eine falsche Zeile eingetragen.

    Anlage AV Seite 3 Zeile 16 ist falsch der Eintrag gehört in Zeile 19 -> dann verschwindet die Fehlermeldung.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Mein Held, vielen Dank!!!
      Tatsächlich steht meine Angabe in Zeile 19, ich habe aber die anderen Felder mit 0 ausgefühllt...jetzt passt es!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Conny28 Beitrag anzeigen
        Guten Tag,

        ich habe mich im letzten Jahr von meinem Mann getrennt und in diesem Jahr für 2020 eine separate Steuererklärung.
        Eingegeben habe ich mich als Ehemann/PersonA, ihn als Person B gar nicht. Ich habe bei der Veranlagungsart Einzelveranlagung gewählt.

        Wir haben 2 leibliche Kinder, bei denen ich in Anlage Kind mich (PersonA) als leiblich und eine "andere Person" (Zeile11+12) als leiblichen Vater angegeben habe.

        Sieht für mich alles logisch aus. Trotzdem erhalte ich die Fehlermeldung

        "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung."

        So kann ich nicht versenden.
        Habt ihr einen Tipp für mich? Ich komme nicht weiter.
        Vielen Dank!
        Conny
        Hallo,

        du darfst nichts auswählen bei Veranlagungsart
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Gehört eigentlich nicht hier her. Aber warum macht Ihr keine Zusammenveranlagung? Einzelveranlagung ist nur selten die günstigere Option.

          Kommentar

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