Hallo liebes ELSTER-Forum,
ich habe mir 24.06.2020 einen Laptop für meine Selbstständigkeit (Kleinunternehmer) angeschafft im wert von 1369,40€ (Brutto: 1145.08€) und möchte diesen jetzt gerne abschreiben über die AVEÜR, da durch verschiedene andere Informationen zum richtigen angehen mich jetzt zusätzlich verwirrt haben und offene Fragen geblieben sind wende ich mich an euch.
Einmal kurz und knapp zu meinen fragen...
- Privatnutzung des Laptops liegt bei ungefähr 50%. Kann ich in diesem fall 50% von dem anschaffungspreis abziehen und dann unter GWG angeben da er unter 800€ liegt mit 572,54€?
- Da ich Kleinunternehmer bin ist es Korrekt den Laptop (Wirtschaftsgut) in Brutto einzutragen, richtig?
- Da die Anschaffung ja erst zur zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgt ist, wie berechne ich die Abschreibung korrekt wenn die Anlage AVEÜR greift?
Bedanke mich schonmal im Voraus und ich hoffe das ist soweit verständlich gewesen.
-Till
ich habe mir 24.06.2020 einen Laptop für meine Selbstständigkeit (Kleinunternehmer) angeschafft im wert von 1369,40€ (Brutto: 1145.08€) und möchte diesen jetzt gerne abschreiben über die AVEÜR, da durch verschiedene andere Informationen zum richtigen angehen mich jetzt zusätzlich verwirrt haben und offene Fragen geblieben sind wende ich mich an euch.
Einmal kurz und knapp zu meinen fragen...
- Privatnutzung des Laptops liegt bei ungefähr 50%. Kann ich in diesem fall 50% von dem anschaffungspreis abziehen und dann unter GWG angeben da er unter 800€ liegt mit 572,54€?
- Da ich Kleinunternehmer bin ist es Korrekt den Laptop (Wirtschaftsgut) in Brutto einzutragen, richtig?
- Da die Anschaffung ja erst zur zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgt ist, wie berechne ich die Abschreibung korrekt wenn die Anlage AVEÜR greift?
Bedanke mich schonmal im Voraus und ich hoffe das ist soweit verständlich gewesen.
-Till
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