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EÜR - GwGs

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    EÜR - GwGs

    Hallo,

    als Unternehmen (selbstständig)
    muss ich ja bei der EÜR GwGs eintragen, die man sofort abschreiben kann.

    Zählt das nur für Waren/Sachen/Käufe, die ich für die Firma benutze, also zu meinem Inventar zählt? Oder muss ich auch Waren, die ich für meine Firma
    bestellt habe, und die ich dann weiter verkaufen möchte auch als GWG behandeln in der EÜR und dort eintragen?

    Beispiel: Einkauf eines Druckers. Aber nicht als Inventar sondern als Ware, die ich weiterverkaufe. Normalerweise für Inventar-Sachen trage ich dies dann als GwG in der EÜR ein
    (natürlich die Betragshöhe zu GwGs eigehalten).
    Gilt dies auch für solch Waren, die ich verkaufe?


    Dankeschön für Rat.

    Grüße

    Tobias

    #2
    Gilt dies auch für solch Waren, die ich verkaufe?
    Nein, Ware, die du zum Weiterverkauf einkaufst, ist beim Wareneinkauf zu erfassen, doch nicht als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Okay,
      super danke 1000 mal

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