Hallo ich habe meine Einkommenssteuererklärung fertig und möchte sie gern abschicken. Ich bin in Mein Elster unterwegs. Leider gibt es im Feld ( Auswahl der Form der Bekanntgabe des Steuerbescheides ) ein Problem. Ich habe für mich die Auswahl getroffen: Bescheidbekanntgabe in Papierform. Wenn ich mir meine Einkommenssteuererklärung jedoch vor dem Absenden nochmal anschaue steht dort:Elektronische Bekanntgabe beziehungsweise Bekanntgabe in Papierform an eine andere Person. Ich habe jetzt verschiedene Alternativen der Bekanntgabe ausprobiert und auch immer brav abgespeichert, aber die Bezeichnung bleibt immer so aufgeführt wie ich es oben geschrieben habe. Was kann das sein, denn ich möchte natürlich nicht die Bekanntgabe an eine andere Person.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Auswahl der Form der Bekanntgabe des Steuerbescheides
Einklappen
X
-
Elektronische Bekanntgabe beziehungsweise Bekanntgabe in Papierform an eine andere Person.
_Protokoll_2020.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Das ist für mich völlig missverständlich. Wenn ich auswähle: Bekanntgabe in Papierform erwarte ich doch nicht, das ein anderer Text bzw. Alternative im Übertragungsprotokoll aufgeführt ist. Jedenfalls ist nirgendwo im Übertragungsprotokoll aufgeführt das ich die Bekanntgabe in Papierform möchte. Zumal es bei der Auswahl der Bekanntgabe des Steuerbescheides noch eine Alternative gibt die so ähnlich klingt: Bescheidbekanntgabe an eine andere Person in Papierform auf dem Postweg.
Meine Frage ist woher weiß das Finanzamt das ich die Bescheidbekanntgabe in Papierform möchte, wenn das im Übertragungsprotokoll nirgendwo aufgeführt ist ?
Kommentar
-
Jedenfalls ist nirgendwo im Übertragungsprotokoll aufgeführt das ich die Bekanntgabe in Papierform möchte.
wird dir der Steuerbescheid in Papierform zugestellt. Das ist nun mal der Standard, dafür ist kein Antrag erforderlich. Unschön ist
natürlich, dass im Übertragungsprotokoll überhaupt ein Text dazu erscheint, da gebe ich dir durchaus recht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von blaubeere Beitrag anzeigenOK dann frage ich mal direkt. Ich nehme mal an das Du die Bescheidgabe in Papierform beantragt hast. Hat das denn geklappt , obwohl dieser Text im Übertragungsformular steht ?
wenn du NICHTS beantragst, bekommst DU den Bescheid in PapierformGruß FIGUL
Kommentar
-
Zitat von blaubeere Beitrag anzeigenOK dann frage ich mal direkt. Ich nehme mal an das Du die Bescheidgabe in Papierform beantragt hast. Hat das denn geklappt , obwohl dieser Text im Übertragungsformular steht ?
Kommentar
-
Ich nehme mal an das Du die Bescheidgabe in Papierform beantragt hast. Hat das denn geklappt , obwohl dieser Text im Übertragungsformular steht ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Danke für die Info. Für mich ist das jedoch völlig sinnfrei. Wenn ich die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an mich oder an den Ehegatten beantragt hätte, bekomme ich den gleichen Text. Das ist absolut verwirrend. Naja ich hoffe mal das wenigstens das Finanzamt das auch so sieht und nicht so verwirrt ist wie ich bei dieser Eintragung.
Kommentar
-
Wenn ich die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an mich oder an den Ehegatten beantragt hätte, bekomme ich den gleichen Text.
Bescheid_elektronisch.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zur Bescheidbekanntgabe: Die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn Sie ein auf der Identifikationsnummer basierendes Zertifikat verwenden. Da Sie ein Zertifikat verwenden, für das Sie bei der Registrierung bei Mein ELSTER Ihre Steuernummer zugrunde gelegt haben, ist eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form nicht möglich
So steht es als "Fehlerhinweise" - meine Frage nun: wie kann ich mich mit der ID Nummer anmelden? Muss ich mich vollständig neu registrieren, oder kann der bestehende Account alt auf Basis Steuernummer nicht umgeswitched werden auf ID Nummer?
Kommentar
-
Muss ich mich vollständig neu registrieren, oder kann der bestehende Account alt auf Basis Steuernummer nicht umgeswitched werden auf ID Nummer?
abgeschlossen ist, könntest du Entwürfe aus dem alten Konto über eine Supportanfrage in das neue Konto transferieren.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar