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Anlage G: Was muss ich alles als Kleinunternehmer angeben?

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    Anlage G: Was muss ich alles als Kleinunternehmer angeben?

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei für das Jahr 2020 meine Steuererklärung einzureichen. Was ich bislang alles habe ist
    - Formular EÜR zu meinem Kleinunternehmen.
    - Anlage Hauptvordruck, Anlage außergewöhnliche Belastungen für meine 30 GdB, Anlage Corona Hilfe, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.

    Als Gewerbebetreiber bin ich verpflichtet Anlage G ebenfalls einzureichen. Bislang habe ich in der Zeile 1 - Gewinn nur mein Gewinn als Einzelunternehmer in Höhe von 12455 eingetragen.

    Alles andere spricht mich nicht an oder übersehe ich da was?
    Das Traurige eher gesagt ist ebenfalls, seit dem ich Anlage G hinzugefügt habe. Muss ich laut der Prüfung von Elster mit einer Nachzahlung von 3.289,73 Euro rechnen
    Steuerberechnung (unverbindlich)Nachzahlung: 3.289,73 €

    #2
    Hallo,

    in die Anlage G kommt dein ermittelter Gewinn aus der EÜR.
    Das hast du gemacht.
    Da du Gewinn mit deinem Gewerbe gemacht hast, ist eine Nachzahlung doch logisch.
    Der Gewinn wurde doch noch nicht versteuert
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ein Steuerbelastung von 26,41% auf den bisher nicht versteuerten Teil deiner Einkünfte ist doch auch gar nicht besonders hoch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein Steuerbelastung von 26,41% auf den bisher nicht versteuerten Teil deiner Einkünfte ist doch auch gar nicht besonders hoch.
        Hallo,

        das liegt im Auge des Betrachters
        Gruß FIGUL

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          #5
          Mag sein, daher hier mal die Kontaktlinse dazu: Der mögliche Spitzensteuersatz beträgt 45 %.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Mag sein, daher hier mal die Kontaktlinse dazu: Der mögliche Spitzensteuersatz beträgt 45 %.
            Hallo,

            Danke, ist bekannt.
            aber nicht relevant
            Gruß FIGUL

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              #7
              Jep, Deine Aussage zum Auge des Betrachters aber auch ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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