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Kleinunternehmen: Anlage G oder S?

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    Kleinunternehmen: Anlage G oder S?

    Hallo zusammen,

    ich bin Vollzeit tätig und habe ein Kleingewerbe. Ich bin Webdesigner. Bin zurzeit dabei, meine Steuererklärung auszufüllen.
    Nur meine Frage an euch müsste ich nun Anlage G oder Anlage S ausfüllen? Der Kollege von mir meint, da ich keine Gewerbesteuer zahlen muss. Muss ich auch nicht Anlage G ausfüllen, sondern Anlage S

    Letztes Jahr, bei der Steuererklärung hatte ich Anlage S ausgefüllt. Das Finanzamt, hat nichts dazu gesagt. Also, nicht das die Anlage G eingefordert haben.


    #2
    Du hast ein Gewerbe. Also Anlage G.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du hast ein Gewerbe. Also Anlage G.
      Hallo, danke für deinen Kommentar. Nur was ich nicht verstehe.steht ebenfalls im Internet.

      Gewerbesteuer

      Die Gewerbesteuer fällt – wie der Name bereits andeutet - nur für gewerbetreibende Webdesigner an. Einzelunternehmer profitieren von einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Die Gewerbesteuer ist erst auf den darüber liegenden Gewerbeertrag zu entrichten. Selbst wenn der Webdesigner diese Schwelle nicht überschreitet, ist sein Status als Gewerbetreibender mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden.
      Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/exi...treibende.html
      nur die Gewerbesteuer zahlen, sind auch Gewerbe betreibende. Nur, zahle ich keine Gewerbesteuer.

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        #4
        Hier geht es doch um die Einkommensteuer!

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          #5
          Für G oder S geht es allein um die Tätigkeit, ob die einen in § 18 EStG genannten oder ähnlichen Beruf hast oder nicht. Webdesigner gehört m.E. nicht zu § 18 EStG. Anderseits zahlst Du sowieso nur Gewerbesteuer, wenn Dein Jahresgewinn über 24.500 € liegt. Liegt er darunter, zahlst Du keine (genauer: Du zahlst Gewerbesteuer in Höhe von 0 €), bist aber natürlich trotzdem dem Grunde nach gewerbesteuerpflichtig und Gewerbetreibender. Vielleicht hat das der "Kollege" durcheinander gebracht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Webdesigner gehört m.E. nicht zu § 18 EStG.
            Webdesigner ist für gewöhnlich eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn jemand auf eigene Rechnung Kunst für das Web kreiert, könnte das ausnahmsweise anders sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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