Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Behindertenpauschbetrag nachträglich geltend machen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Behindertenpauschbetrag nachträglich geltend machen

    Hallo,

    ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen, zu dem ich leider bislang bei meiner Netzrecherche nichts finden konnte - ich tu mich aber auch verdammt schwer damit, die Suchbegriffe zu formulieren/zu präzisieren, damit brauchbare Ergebnisse zu Tage treten :-/

    Es geht um folgendes: Im vergangenen Jahr habe ich, wie immer, unsere Steuererklärung für 2019 über MeinELSTER abgegeben. Den Steuerbescheid haben wir auch im Frühjahr diesen Jahres erhalten. Nunmehr haben wir nach langer Zeit den beantragten Schwerbehindertenausweis unseres Kindes erhalten, bei dem die Behinderung rückwirkend ab Geburt im Juli 2019 anerkannt wurde. Nun würden wir gerne den Behindertenpauschbetrag rückwirkend für das Jahr 2019 geltend machen, da dies, wie uns mitgeteilt wurde, möglich sei.

    Ich frage mich aber nun, wie ich das mache? Muss ich nun für 2019 nochmal eine komplett neue Steuererklärung abgeben, nur um den Behindertenpauschbetrag ergänzt, oder gibt es in MeinElster eine Möglichkeit, zur ursprünglich abgegebenen Steuererklärung 2019 eine Korrektur zu beantragen? Oder geht das gar nicht online sondern müsste in Papierform geschehen?

    Ich stehe da gerade etwas im Wald und hoffe, dass ihr mir etwas weiterhelfen könnt.

    Vielen Dank vorab :-)

    Gruß Eddie

    #2
    Ich würde wahlweise auf Papier oder per Elster-Nachricht die Änderung des Bescheids beantragen. Änderungsvorschrift wäre mE §175 AO. Neuübermittlung der Erklärung ist nicht erforderlich und wahrscheinlich eher kontraproduktiv.

    Kommentar


      #3
      Ich schließe mich multi an. Wenn Du es ganz genau machen willst, fügst Du dem Änderungsantrag neben der Kopie des Behindertenausweises einen Ausdruck der aktualisierten Anlage Kind bei, denn ohne den Übertragungsantrag dort könnte normalerweise nur das Kind den Pauschbetrag in einer eventuell eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X