Liebes Forum,
ich bin Student (Bildende Kunst, Teilzeit) und habe ein Kleingewerbe (als Bildender Künstler) und habe Fragen bzgl. ESt 1A und EÜR - hauptsächlich zu Eintrageorten.
1. In welchen Zeilen Trage ich meinen Gewinn aus der Tätigkeit als Übungsleiter ein?
Zeile 11, 12 und/oder 91 der EÜR? Und auch in der Anlage S unter "Sonstiges"?
Frage 1 Übungsleitung 1 - EÜR.jpg
Frage 1 Übungsleitung 2 - EÜR.jpg
Frage 1 Übungsleitung 3 - ESt.jpg
2. Wie man sieht, habe ich den Betrag der IBB Corona Soforthilfe 2 (Berlin) auch in der Zeile 11 eingetragen.
Ist das so richtig?
3. Ich hatte 2020 sehr viele Ausgaben - Arbeitsmittel, Reisekosten, Verpflegung bei Reisen, auch Fortbildungskosten (MA-Studium, Teilzeit). Diese habe ich jetzt alle in der ESt 1A in der Anlage N eingetragen, da eigentlich alles mit meinem Studium verknüpft werden kann (Auslandssemester, Ausstellung in der Schweiz, etc).
Meine Frage wäre hier: Kann ich dann in der EÜR die Zeile 90 (und alle verknüpften Zeilen zu Betriebsausgaben) leer lassen? Oder ist das irritierend? Meine Idee wäre, hier ein paar der Arbeitsmittel-Posten und Reisekosten einzutragen, statt in die Anlage N. Was meint ihr? Oder muss dies sowohl in der Anlage N, als auch in der EÜR aufgeführt werden - also doppelt?
Vielen Dank für das Beantworten der Fragen!
Simso
ich bin Student (Bildende Kunst, Teilzeit) und habe ein Kleingewerbe (als Bildender Künstler) und habe Fragen bzgl. ESt 1A und EÜR - hauptsächlich zu Eintrageorten.
1. In welchen Zeilen Trage ich meinen Gewinn aus der Tätigkeit als Übungsleiter ein?
Zeile 11, 12 und/oder 91 der EÜR? Und auch in der Anlage S unter "Sonstiges"?
Frage 1 Übungsleitung 1 - EÜR.jpg
Frage 1 Übungsleitung 2 - EÜR.jpg
Frage 1 Übungsleitung 3 - ESt.jpg
2. Wie man sieht, habe ich den Betrag der IBB Corona Soforthilfe 2 (Berlin) auch in der Zeile 11 eingetragen.
Ist das so richtig?
3. Ich hatte 2020 sehr viele Ausgaben - Arbeitsmittel, Reisekosten, Verpflegung bei Reisen, auch Fortbildungskosten (MA-Studium, Teilzeit). Diese habe ich jetzt alle in der ESt 1A in der Anlage N eingetragen, da eigentlich alles mit meinem Studium verknüpft werden kann (Auslandssemester, Ausstellung in der Schweiz, etc).
Meine Frage wäre hier: Kann ich dann in der EÜR die Zeile 90 (und alle verknüpften Zeilen zu Betriebsausgaben) leer lassen? Oder ist das irritierend? Meine Idee wäre, hier ein paar der Arbeitsmittel-Posten und Reisekosten einzutragen, statt in die Anlage N. Was meint ihr? Oder muss dies sowohl in der Anlage N, als auch in der EÜR aufgeführt werden - also doppelt?
Vielen Dank für das Beantworten der Fragen!
Simso
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