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EÜR 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

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    EÜR 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Hallo,
    Ich bin Kleingewerbetreibender und mache aktuell meine EÜR für 2020.
    Wenn ich die EÜR abschließen möchte, bekomme ich als Fehlermeldung das ich keine Werte in den Zeilen 125 und 126 eingegeben hatte.
    Das sind die Entnamen und Einlagen.

    2020 habe ich einen Verlust erwirtschaftet und nur Geld auf das Unternehmenskonto einbezahlt.
    Was trage ich hier also in die Zeile 125 als Entname ein?

    Danke im Voraus

    #2
    Das Geld, das du auf das Unternehmenskonto einbezahlt hast, ist jedenfalls eine Einlage und bei den Entnahmen darf man auch Keine Entnahmen

    schreiben und als Wert 0,00 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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