Hallo,
ich habe in 2019 einen Workshop gebucht und bezahlt, welcher wegen Corona nicht stattfinden konnte und 2020 erstattet wurde. Mir ist nicht ganz klar, wo ich das angebe. Kann ich das einfach bei Fortbildungskosten (51) mit einem Minus eintragen oder gehört es mit dem Vermerk Storno oder Erstattung zu steuerpflichtige Betriebseinnahmen? Oder eventuell ganz woanders hin?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
ich habe in 2019 einen Workshop gebucht und bezahlt, welcher wegen Corona nicht stattfinden konnte und 2020 erstattet wurde. Mir ist nicht ganz klar, wo ich das angebe. Kann ich das einfach bei Fortbildungskosten (51) mit einem Minus eintragen oder gehört es mit dem Vermerk Storno oder Erstattung zu steuerpflichtige Betriebseinnahmen? Oder eventuell ganz woanders hin?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Kommentar