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KSK-Mitglied: Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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    KSK-Mitglied: Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

    Guten Tag,

    ich bin freischaffende Musikerin und seit Juni 2020 in der Künstlersozialkasse, davor studentisch versichert.

    (1) Gerade fülle ich die Anlage VORSORGEAUFWAND 2020 aus. Beiträge zur Altersvorsorge = Betrag, den ich in die Rentenversicherung eingezahlt habe. Richtig? So weit, so gut.
    Nun kommt Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    (2) WO kann ich die Ausgaben (halbes Jahr studentisch versichert, dann KSK) korrekt eintragen? Ich bin nicht Arbeitnehmerin, also bei "Beiträge anderer Personen (...freiwillig versichert)"?
    Ich schätze, bei 16 "Beiträge zu Krankenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)" und 18 "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)".
    ??

    (3) Kann/soll ich irgendwie den Wechsel von studentisch versichert zu KSK vermerken?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

    Zuletzt geändert von Anna21; 19.10.2021, 09:52.

    #2
    Zitat von Anna21 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    ich bin freischaffende Musikerin und seit Juni 2020 in der Künstlersozialkasse, davor studentisch versichert.

    (1) Gerade fülle ich die Anlage S 2020 aus. Beiträge zur Altersvorsorge = Betrag, den ich in die Rentenversicherung eingezahlt habe. Richtig? So weit, so gut.
    Nun kommt Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    (2) WO kann ich die Ausgaben (halbes Jahr studentisch versichert, dann KSK) korrekt eintragen? Ich bin nicht Arbeitnehmerin, also bei "Beiträge anderer Personen (...freiwillig versichert)"?
    Ich schätze, bei 16 "Beiträge zu Krankenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)" und 18 "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)".
    ??

    (3) Kann/soll ich irgendwie den Wechsel von studentisch versichert zu KSK vermerken?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

    Die Beiträge zur RV, KV,PV kommen doch nicht in die Anlage S, sondern in Vorsorgeaufwendungen

    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Die Beiträge zur RV, KV,PV kommen doch nicht in die Anlage S, sondern in Vorsorgeaufwendungen
      wobei die genannten Zeilennummern zu letzterem passen.

      Die Einordnung der GKV und PV ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist anzugeben, inwieweit durch die Beiträge auch ein Anspruch auf Krankengeld abgedeckt wird. Bei der studentischen KV nein, bei der freiwilligen GKV als Selbständige dürfte das aber mindestens ab dem 42. Tag AU mit drin sein. Es ist also rechnen angesagt.

      Wobei ich primär per Abruf der Bescheinigungen schauen würde, was übermittelt wurde. Was da auftaucht, muss man nicht selber addieren und braucht sich keine Sorgen um Nachweise machen.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich war wohl svhon etwas PC-müde; die Rede ist nicht von „Anlage S“, sondern von der „Anlage Vorsorgeaufwand“!

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