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EÜR und AVEÜR - festinstallierte Büromöbel AfA oder GWG?

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    EÜR und AVEÜR - festinstallierte Büromöbel AfA oder GWG?

    Hallo,

    ich bin Freiberuflerin und habe im letzten Jahr passende Einbau-Möbel (1 Schreibtisch und 2 Eckregale) für mein Arbeitszimmer machen lassen. Sie haben mit Montage 1500€ gekostet, die einzelnen Posten lagen nicht über 800€.

    Ich hätte die Möbel gern einzeln sofort abgeschrieben und in die GWG übernommen, doch da sie nicht beweglich sind, dachte ich, das wäre nicht möglich und wollte es mit Z 29 AfA versuchen.
    Die Zeile möchte aber Daten aus der Z 6 AVEÜR übernehmen, was sich auf Grund und Boden und nicht aufs Arbeitszimmer bezieht. Ich habe dann Z8 unter Arbeitszimmer gewählt - doch die dort eingetragenen Werte bekomme ich nicht in die EÜR.

    Das einzige was in AVEÜR passend erscheint wäre Z 11 unter bewegliche Wirtschaftsgüter - Büroausstattung?
    Aber wenn ich es da als beweglich deklariere, könnte ich ja doch wieder ein GWG daraus machen?
    Gibt es da irgendeinen Anhaltspunkt, was nun der richtige Weg ist?

    Schonmal danke für die Hilfe!

    #2
    Die Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz:

    Auch Einbaumöbel fallen unter Büroausstattung. Wenn jedes Möbelstück für sich nutzbar ist, dürfen sie auch getrennt behandelt werden.

    Den Begriff beweglich darf man nicht zu eng interpretieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Entweder die Möbel sind fest mit dem Gebäude verbunden, dann gehören sie zum Grundstück. Auch Zeile 8 betrifft ja Gebäudeteile.

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        #4
        Das stimmt, am Ende ging es doch mehr ums Steuerrecht. Ursprünglich hatte ich nur schreiben wollen, weil Zeile 8 AVEÜR sich nicht in die EUR AfA übertragen ließ und ich die Daten so einfach nicht dahin bekam, wo ich sie hin haben wollte. Und aus der darausfolgenden Überlegung resultiert dann die Frage - wenn es nicht unbeweglich ist, ist es dann überhaupt notwendig, es so einzutragen oder kann ich dann den einfacheren Weg gehen ... ^^'
        In jedem Fall danke für die Hilfe =)

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