Hallo, ich habe in 05/2020 eine Abfindung erhalten.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag nicht gesondert aufgeführt, aber im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten.
Der Betrag wurde m.E. nicht ermäßigt besteuert.
Die Abfindung habe ich in Anlage N in Zeile 18 eingetragen.
Muss ich diesen Betrag von meinem Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 abziehen, oder wird das vom Finanzamt gemacht? Wenn ich das mache bekomme ich folgende Meldung:
"AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG
erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.“
Vielen Dank
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag nicht gesondert aufgeführt, aber im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten.
Der Betrag wurde m.E. nicht ermäßigt besteuert.
Die Abfindung habe ich in Anlage N in Zeile 18 eingetragen.
Muss ich diesen Betrag von meinem Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 abziehen, oder wird das vom Finanzamt gemacht? Wenn ich das mache bekomme ich folgende Meldung:
"AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG
erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.“
Vielen Dank
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