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Abfindung im Bruttoarbeitslohn enthalten

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    Abfindung im Bruttoarbeitslohn enthalten

    Hallo, ich habe in 05/2020 eine Abfindung erhalten.
    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag nicht gesondert aufgeführt, aber im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten.
    Der Betrag wurde m.E. nicht ermäßigt besteuert.
    Die Abfindung habe ich in Anlage N in Zeile 18 eingetragen.
    Muss ich diesen Betrag von meinem Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 abziehen, oder wird das vom Finanzamt gemacht? Wenn ich das mache bekomme ich folgende Meldung:
    "AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG
    erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.“

    Vielen Dank


    #2
    Muss ich diesen Betrag von meinem Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 abziehen,
    Nein, wenn die Abfindung nicht ermäßigt besteuert wurde, also nicht unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist

    darf sie nicht vom Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 abgezogen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Finanzamt möchte ja Unterlagen für die Abfindung haben. Genügt dafür die Entgeltabrechnung in der es ersichtlich ist?

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        #4
        Zitat von RIK_01 Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Finanzamt möchte ja Unterlagen für die Abfindung haben. Genügt dafür die Entgeltabrechnung in der es ersichtlich ist?
        Hallo,

        frag dein FA.
        Du hast doch Unterlagen zur Abfindung oder nicht?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ja klar, hab ich. Werde ich machen. Danke, Grüße

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