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Frage zu Ausländische Kapitalerträge

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    Frage zu Ausländische Kapitalerträge

    Aufgrund meiner "Equity benefits" von meinem Arbeitgeber (Mutterkonzern aus dem Ausland) habe ich durch den Verkauf von Shares eine Zahlung erhalten (welche auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung steht) und ich bin mir nicht sicher wo ich das jetzt alles korrekt angebe.
    Kann ich den Betrag einfach bei Anlage KAP - 19 (Ausländische Kapitalerträge) eintrage? Und dann auch den Sparer-Pauschbetrag (Z 17) auf 0 setzen?

    #2
    Hallo,

    ja, Zeile 19 ist korrekt. Außerdem in Zeile 20 oder 23 (je nach dem, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast).

    In der Lohnsteuerbescheinigung sollten diese Equity benefits auch auftauchen, oder besser aufgetaucht sein (im betreffenden Jahr). Zur Ermittlung des Gewinns (oder Verlustes) brauchst du den Kurs mit dem damals abgerechnet wurde.

    Und dann auch den Sparer-Pauschbetrag (Z 17) auf 0 setzen?
    Wahrscheinlich ja (ich gehe dabei davon aus, dass du keine weiteren Kapitalerträge hattest).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      ja, Zeile 19 ist korrekt. Außerdem in Zeile 20 oder 23 (je nach dem, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast).

      In der Lohnsteuerbescheinigung sollten diese Equity benefits auch auftauchen, oder besser aufgetaucht sein (im betreffenden Jahr). Zur Ermittlung des Gewinns (oder Verlustes) brauchst du den Kurs mit dem damals abgerechnet wurde.
      Wie genau das System hinter den benefits funktioniert bin ich mir leider nicht sicher. Ich habe den Geldbetrag direkt auf mein normales Konto bekommen und mir wurde gesagt, dass ich das dann noch extra bei der Steuererklärung angeben muss.
      Also hätte ich den Betrag, der dann auch am ende auf meinem Konto gelandet ist, als den Gewinn interpretieren und den ich dann auch so in Z 19 (und 20) eintragen würde.

      Wahrscheinlich ja (ich gehe dabei davon aus, dass du keine weiteren Kapitalerträge hattest).
      Ich habe noch ein bisschen in Fonds investiert. Dazu habe ich bei meiner Sparkasse eine Übersicht mit dem Freistellungsbetrag gefunden und einen Wert des tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsbetrag. Diesen würde ich dann dort eintragen. Sonst muss ich die Fonds nicht noch irgendwo explizit erwähnen, oder?

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        #4
        Hallo,

        Wie genau das System hinter den benefits funktioniert bin ich mir leider nicht sicher.
        Ich auch nicht.

        Üblich ist aber folgendes: Der Mitarbeiter bekommt Aktien, entweder gratis oder mit Zuzahlung, und genau zu diesem Zeitpunkt ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig (als Lohn, also nicht auf 25%+ begrenzt). Und wenn die Aktien dann irgendwann verkauft werden, dann muss der Kursgewinn versteuert werden (mit nur 25%+).

        Beispiel:
        Aktienkurs 13 Euro, die Mitarbeiter bekommen das Angebot, Aktien für nur 10 Euro zu kaufen. Die 3 Euro Rabatt müssten dann versteuert werden. Und als Kaufkurs gelten dann 13 Euro, 10 Euro selbst gezahlt und 3 Euro vom Arbeitgeber.
        Oder man bekommt einfach eine bestimmt Anzahl Aktien gratis, dann sind direkt 13 Euro zu versteuern, steuerrechtlicher Kaufkurs wäre wieder 13 Euro.

        Wann ahst du die Aktien denn bekommen? Und was stand damals in der Lohnabrechnung (oder etwas Vergleichbarem)?

        Diesen würde ich dann dort eintragen. Sonst muss ich die Fonds nicht noch irgendwo explizit erwähnen, oder?
        Ja, in Zeile 17 gehören die nicht erklärten aber freigestellten inländischen Kapitalerträge.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Wann ahst du die Aktien denn bekommen? Und was stand damals in der Lohnabrechnung (oder etwas Vergleichbarem)?
          In den Abrechnungen steht eben nix. Da muss ich wohl doch nochmal nachfragen.

          Aber danke für deine Hilfe. Wieder viel gelernt

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