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Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende erscheint nicht in Berechnung

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    Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende erscheint nicht in Berechnung

    Liebe Experten,

    ich mache zum ersten Mal meine Steuer selbst via Elster. Soweit so gut.
    Ich bin (offiziell) seit 20.01.2020 getrennt lebend (mein Ex-Mann war aber vorher schon ausgezogen) und mein Sohn lebt bei mir. Ich habe bei der Veranlagungsart "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angegeben, weil wir 2020 ja noch verheiratet waren.
    In der Anlage Kind habe ich den Entlastungsbeitrag angefordert - er erscheint aber nicht in der Berechnung.
    Ich bin in 2020 noch Steuerklasse 4 gewesen.

    Auch der Versuch es erneut einzugeben und das Getrennt lebend Datum zu entfernen hat mich nicht weiter gebracht.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank,
    lzaulich

    #2
    Hallo,

    lösche die Einzelveranlagung
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich bin (offiziell) seit 20.01.2020 getrennt lebend (mein Ex-Mann war aber vorher schon ausgezogen) und mein Sohn lebt bei mir.
      Hier ein Link zu den Voraussetzungen: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2811677.html

      Wenn 2020 das Trennungsjahr war, wirst du den Entlastungsbetrag erst ab 2021 geltend machen können, das ist aber kein ELSTER-Problem.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank, hat geklappt!!

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