Hallo, ich hätte folgende Frage:
Meine Familie beabsichtigt eine vermögensverwaltende KG zu gründen.
Komplementäre wären die beiden volljährigen Kinder 1 und 2 (jeweils 27% Anteile), Kommanditisten wären die Eltern, Ehefrau (13% Anteile) und Ehemann (33% Anteile).
Unentgeltlich (unbelastet und ohne Darlehensvertrag, etc.) werden durch den bisherigen alleinigen Eigentümer Ehemann ein 6- und ein 4-Parteienmietshaus, sowie zwei Eigentumswohnungen durch die Ehefrau eingebracht.
Ist es richtig, das ich bei Elster erstmalig die KG mit dem Formular FSE PersG anmelde und eine Steuernummer beantrage? Die Steuernummer benötige ich vorab für den Notar, zum Umschreiben der Immobilien auf die KG, sowie zur Anmeldung eines Arbeitnehmers.
Kann ich diese aus vorgenannten Gründen auch formlos beim Finanzamt vorab beantragen?
Als Arbeitnehmer soll der Ehemann (Kommanditist mit 33% Anteilen) ÜBER der Grenze von Minijob also ca. 600 EUR monatlich (sozialversicherungspflichtige Gleitzonenregelung) als Hausmeister und Hausverwalter arbeiten und angemeldet werden. Die Ehefrau soll dann über den Ehemann familienkrankenversichert werden. Weitere Arbeitsstellen existieren aus gesundheitlichen Gründen bei Ehemann und Ehefrau nicht. Die Kinder stehen beide in einem angestellten Arbeitsverhältnis.
Des Weiteren muß erstmalig und jährlich wiederkehrend das Elster Formular ESt. 1 B ausgefüllt werden.
Da es sich NICHT um ein Gewerbe handelt, sondern nur um eine vermögensverwaltende KG ist ausser einem Gesellschaftsvertrag und einem Arbeitnehmereinstellungsvertrag nichts weiter nötig. Nur theoretisch eine Bilanzierung, aber für das Finanzamt nicht notwendig, da nur Vermietung und deshalb nur die Berechnung nach der Elster Anlage V.
Sehe ich das alles so richtig?
Vielen Dank vorab!
Meine Familie beabsichtigt eine vermögensverwaltende KG zu gründen.
Komplementäre wären die beiden volljährigen Kinder 1 und 2 (jeweils 27% Anteile), Kommanditisten wären die Eltern, Ehefrau (13% Anteile) und Ehemann (33% Anteile).
Unentgeltlich (unbelastet und ohne Darlehensvertrag, etc.) werden durch den bisherigen alleinigen Eigentümer Ehemann ein 6- und ein 4-Parteienmietshaus, sowie zwei Eigentumswohnungen durch die Ehefrau eingebracht.
Ist es richtig, das ich bei Elster erstmalig die KG mit dem Formular FSE PersG anmelde und eine Steuernummer beantrage? Die Steuernummer benötige ich vorab für den Notar, zum Umschreiben der Immobilien auf die KG, sowie zur Anmeldung eines Arbeitnehmers.
Kann ich diese aus vorgenannten Gründen auch formlos beim Finanzamt vorab beantragen?
Als Arbeitnehmer soll der Ehemann (Kommanditist mit 33% Anteilen) ÜBER der Grenze von Minijob also ca. 600 EUR monatlich (sozialversicherungspflichtige Gleitzonenregelung) als Hausmeister und Hausverwalter arbeiten und angemeldet werden. Die Ehefrau soll dann über den Ehemann familienkrankenversichert werden. Weitere Arbeitsstellen existieren aus gesundheitlichen Gründen bei Ehemann und Ehefrau nicht. Die Kinder stehen beide in einem angestellten Arbeitsverhältnis.
Des Weiteren muß erstmalig und jährlich wiederkehrend das Elster Formular ESt. 1 B ausgefüllt werden.
Da es sich NICHT um ein Gewerbe handelt, sondern nur um eine vermögensverwaltende KG ist ausser einem Gesellschaftsvertrag und einem Arbeitnehmereinstellungsvertrag nichts weiter nötig. Nur theoretisch eine Bilanzierung, aber für das Finanzamt nicht notwendig, da nur Vermietung und deshalb nur die Berechnung nach der Elster Anlage V.
Sehe ich das alles so richtig?
Vielen Dank vorab!
Kommentar