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EÜR Betriebsausgaben Kategorien--- Wohin kommt eine Kamera?

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    EÜR Betriebsausgaben Kategorien--- Wohin kommt eine Kamera?

    Hallo,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Kategorisierung in der EÜR:

    INFO:
    Ich bin eine selbstständige Grafikdesignerin und operiere als Kleinunternehmer. Ich habe 2020 eine Kamera für unter 800€ gekauft und möchte diese in meiner EÜR als Betriebsausgabe angeben. Meinem Verständnis nach ist die Kamera ein GWG, kann also sofort abgeschrieben werden. Die Kamera wird zu 100% für meine Arbeit benutzt.

    FRAGE:
    Wo in der EÜR, also in welcher Zeile trage ich diese Betriebsausgabe ein? Ist die Kamera vielleicht ein Arbeitsmittel?

    Ich bedanke mich schon im Voraus auf Eure Hilfe,
    Grüße, Blondie

    #2
    Die Kamera ist ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Wenn du sie als GWG behandeln willst, musst du sie in Zeile 43 der EÜR erfassen.

    Wenn du sie über 60 Monate abschreiben willst, gehört sie in der AVEÜR erfasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Zitat:
      Ist die Kamera vielleicht ein Arbeitsmittel?

      Könnte man meinen
      Gruß FIGUL

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        #4
        Charlie24 Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann werde ich sie in Zeile 43 eintragen.
        FIGUL Ja, das dachte ich mir so ...hatte ich auch auf einigen webpages gelesen, z.B. hier: https://taxfix.de/steuertipps/abschr...uererklaerung/
        Da wird von Computern und Kamers als Arbeitsmittel geredet.

        Vielen Dank & Grüße,
        Blondie

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          #5
          Hallo, hier kommt zu dem Thema noch eine Frage:
          Ich hatte 2020 ein neues Smartphone gekauft, was ich zu 30% als betriebliche Nutzung absetzen wollte. Wo müsste ich das eintragen in der EÜR ?

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            #6
            Ich hatte 2020 ein neues Smartphone gekauft,
            In Abhängigkeit von den Anschaffungskosten kann man auch das als GWG behandeln oder alternativ eben über die Nutzungsdauer abschreiben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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