Ich bin seit diesem Jahr selbstständig, bin dauerhaft auf Reisen und darum aus Deutschland abgemeldet. Gewerbeamt und Finanzamt wissen Bescheid und haben einen Empfangsbevollmächtigten hinterlegt bekommen, der meine Post entgegen nimmt. Kann mein Gewerbe also normal weiter laufen lassen. Nun lese ich, dass Selbstständige verpflichtet sind, die Steuererklärung elektronisch über MeinElster einzureichen. Das geht aber nicht, weil ich mich ohne Wohnsitz also auch ohne Meldeadresse nicht registrieren kann, da ja der Brief nur an eine Meldeadresse geschickt wird. Was gibt's für mich für Möglichkeiten? Beim Finanzamt hab ich schon angerufen, die sagen, dass ich als Selbstständiger meine Steuererklärung elektronisch einreichen MUSS, das wäre Pflicht, Papier ist nicht mehr erlaubt. Die konnten mir auch keine Lösung nennen. Was soll ich nun machen? Einerseits will der Staat Geld von mir, andererseits gibt er mir keine Möglichkeit meine Steuern ordnungsgemäß abzuführen.
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Zitat von Harvestmoon Beitrag anzeigenBeim Finanzamt hab ich schon angerufen
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Warum kümmert sich dein Empfangsbevollmächtigter nicht um deine Steuererklärungen ? Nicht befugt oder was spricht dagegen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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