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Festgeld im Ausland und Pauschbetrag

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    Festgeld im Ausland und Pauschbetrag

    Hallo.

    Mein Mann hat Zinserträge aus der Auflösung eines französischen Festgeldkontos erzielt. Außerdem hat er einen Teil des Sparerpauschbetrags durch Zinsen im Inland in Anspruch genommen. Beide Beträge zusammen liegen unter 800 Euro. Wie gebe ich die ausländischen Zinserträge korrekt an, sodass der Pauschbetrag noch auf diese Erträge angewendet werden kann?

    Ich habe in Anlage KAP lediglich die Zeilen 17 und 19 ausgefüllt, Mein Elster ist damit aber nicht zufrieden.
    Als Fehlerquellen werden mir die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (es besteht keine) und folgendes genannt:
    "Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). " obwohl die Zeilen 7 bis 16 leer sind.

    Grüße

    #2
    Warum wollt Ihr denn die Anlage KAP abgeben? Ihr habt doch offenbar Kapitaleinkünfte unter dem Pauschbetrag, und habt auch keine Steuern dafür bezahlt.

    Übrigens: oft stellt sich raus dass Nullen eingetragen wurden, wenn jemand sagt dass Zeilen leer sind.

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      #3
      Tatsächlich sind die Felder leer.
      Muss ich die Zinseinnahmen in diesem Fall also nicht angeben?

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        #4
        ... es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). " obwohl die Zeilen 7 bis 16 leer sind.
        Die Steuerabzugsbeträge gehören ja auch nicht in die Zeilen 7 bis 16, sondern in die Zeilen 37 und 38. Wenn dort 0-Werte eingetragen wurden, erzeugt

        das eine Fehlermeldung. Wenn man bei Zusammenveranlagung eine Anlage KAP einreichen will, was bei dem geschilderten Sachverhalt meines Erachtens

        nicht geboten ist, erklärt man in Zeile 17 den von beiden Ehegatten tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag. Der Antrag auf

        Überprüfung des Steuereinbehalts in Zeile 5 müsste entbehrlich sein, weil keine Steuern einbehalten wurden, die Zeile 19 ist für die Festgeldzinsen

        aus dem Ausland.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Unterstützung. Dann spare ich mir die Anlage.
          Viele Grüße

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            #6
            Ich sehe das anders: Wer Kapitalerträge hat, die nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterlagen, hat diese zu erklären (§ 32d Abs. 3 EStG), also insoweit auch die Anlage KAP auszufüllen. M.E. führt das deswegen auch zu einer Pflichterklärung. Das in Deinem Fall wegen Unterschreitens des Sparerpauschbetrags nichts dabei herauskommt, ist erst der nächste Schritt.

            Achtung: Viel häufiger als ausländische Kapitalerträge sind die Erstattungszinsen des Finanzamts, für die Gleiches gilt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Ich sehe das anders:
              Wenn im Ergebnis keine steuerpflichtigen Kapitalerträge vorliegen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen,

              sehe ich persönlich keine zwingende Erklärungspflicht, der Wortlaut von § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG lässt sich m. E. so interpretieren:

              Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Sie sind aber steuerpflichtig und nicht steuerfrei. Sonst würdest Du bei Kapitalanleger X mit 802 € Zinsen ja sagen müssen, dass 801 € nicht steuerpflichtig sind und 1 € steuerpflichtig. Es sind aber 802 € Kapitalerträge steuerpflichtig, die Kapitaleinkünfte betragen allerdings 1 €.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Richtig. Zunächst zählt, dass die Erträge steuerpflichtig sind. Und hier schreibt das Gesetz vor (wie von Picard777 zitiert), dass sie zu erklären sind, wenn sie noch nicht der deutschen Abgeltungsssteuer unterlegen haben.
                  (N.B.: Einer Steuer zu unterliegen heißt nicht, dass Steuer abgezogen wird bzw. wurde)

                  Erst im zweiten Schritt wird dann geprüft, wie viel Steuer auch tatsächlich abgezogen wird. Das macht das Finanzamt.
                  Das mag unnötig bürokratisch erscheinen, aber so ist die Rechtslage.

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                    #10
                    OK, ihr habt mich überzeugt. Steuerpflichtige Kapitalerträge sind tatsächlich etwas anderes als Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      warum lässt du dich da so einfach überzeugen?
                      Das Thema ist doch uralt (ich hab' da schon zig mal zu geschrieben, und sogar ausführlich begründet), und ich bleibe wie immer dabei, dass man nur erklären muss wenn am Ende auch Steuern herauskommen.

                      Achtung: Viel häufiger als ausländische Kapitalerträge sind die Erstattungszinsen des Finanzamts, für die Gleiches gilt.
                      Sorry, aber Erstattungszinsen hat doch fast keiner. Ein Konto oder Depot im Ausland ist jedoch mittlerweile Standard.
                      Außerdem kann man diskutieren, ob Erstattungszinsen überhaupt erklärt werden müssen, schließlich sind sie dem Finanzamt bekannt. Es ist ja seit einiger Zeit nicht mehr so wie früher, als man mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit der Steuererklärung bestätigt hat. Heute darf man viele dem Finanzamt bekannte Einkünfte einfach weglassen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Außerdem kann man diskutieren, ob Erstattungszinsen überhaupt erklärt werden müssen, schließlich sind sie dem Finanzamt bekannt.
                        Dafür gibt es immerhin eine eigene Zeile in der Anlage KAP, schon aus diesem Grund habe ich die immer brav erklärt.

                        Außerdem wirken sich solche Kapitalerträge bei mir in der Regel steuerlich aus, weil ich es trotz der niedrigen Zinsen in den letzten Jahren

                        immer geschafft habe, den Sparer-Pauschbetrag vollständig auszuschöpfen. Meine Steuerberechnung soll ja auch stimmen.

                        warum lässt du dich da so einfach überzeugen?
                        Ich habe mir die Formulierungen in § 32d und auch die in § 20 EStG mehrfach durchgelesen. Es spricht doch mehr dafür, dass erklärt werden muss.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo,

                          Dafür gibt es immerhin eine eigene Zeile in der Anlage KAP, schon aus diesem Grund habe ich die immer brav erklärt.
                          Es gibt auch Zeilen für Lohn, für Lohnersatzleistungen u.s.w., trotzdem muss man das nicht angeben.
                          Das die Steuerberechnung stimmen soll stimmt natürlich, aber darum ging es hier ja nicht. Es ging darum, was angeben werden muss.

                          Ich gebe übrigens sogar jedes Jahr Sonstige Einkünfte unter der Freigrenze an, und zwar damit es bei Kontrollmitteilungen keine Nachfragen gibt. Das Finanzamt schreibt mir zwar immer, dass ich das nicht muss, ich mache es aber trotzdem.
                          Das ist übrigens auch ein Argument bezüglich ausländischer Kapitalerträge, es kann sicher nicht schaden diese zu erklären damit es nicht zu Nachfragen kommt (die Erträge werden ja gemeldet, zumindest aus den meisten Staaten). Aber müssen muss man meiner Ansicht nach nicht (immer soweit man insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt natürlich, und man muss auch wissen wie gerechnet wird, Stichwort fifo).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Selbstverständlich muss man auch Lohn und Lohnersatzleistungen angeben, wenn danach gefragt wird. Das ist ja der Sinn einer Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Formular, die nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen ist.

                            Die "Ausnahme" ist lediglich seit Neuestem der Fall bei Papiererklärungen, bei denen die elektronischen Daten als eigene Angaben gelten und deswegen nicht explizit eingetragen werden müssen. Das "Ausnahme" habe ich in Gänsefüßchen gesetzt, weil es eigentlich keine ist: Wenn die elektronischen Daten als Erklärung gelten, bedeutet das, das ich sie doch erklärt habe, wenn auch durch die Hintertür, und damit meiner Erklärungspflicht nachkam.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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