Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem Vermieter und benötige Unterstützung beim Ausfüllen der Anlage V (Einnahmen aus Vermietung) bzgl. der Umlagen:
Ich habe im Jahr 2020 Mieteinnahmen (kalt) erhalten, sowie Betriebskosten-Vorauszahlungen
Die Verrechnung der Betriebskosten-Vorauszahlungen erfolgt im Jahr 2021 (die Abrechnung der Hausverwaltung ist jedoch noch nicht final gültig), deshalb in der Steuererklärung für 2021 angeben???
Wie ist nun die Zeile 13 zu verstehen?
-> entfallende Umlagen, verrechnet mit Erstattungen (zum Beispiel Wassergeld, Flur- und Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung und so weiter)
da es noch keine Erstattungen gab (Nebenkostenabrechnung konnte ja noch keine erstellt werden): müsste ich dann 0 eintragen (bzw. nur die Grundsteuer)
oder soll ich mal so tun, als ob die Umlagen entstanden wären (die Höhe der Umlagen ist bereits bekannt)?
Vielen Dank für die Unterstützung
ich bin seit kurzem Vermieter und benötige Unterstützung beim Ausfüllen der Anlage V (Einnahmen aus Vermietung) bzgl. der Umlagen:
Ich habe im Jahr 2020 Mieteinnahmen (kalt) erhalten, sowie Betriebskosten-Vorauszahlungen
Die Verrechnung der Betriebskosten-Vorauszahlungen erfolgt im Jahr 2021 (die Abrechnung der Hausverwaltung ist jedoch noch nicht final gültig), deshalb in der Steuererklärung für 2021 angeben???
Wie ist nun die Zeile 13 zu verstehen?
-> entfallende Umlagen, verrechnet mit Erstattungen (zum Beispiel Wassergeld, Flur- und Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung und so weiter)
da es noch keine Erstattungen gab (Nebenkostenabrechnung konnte ja noch keine erstellt werden): müsste ich dann 0 eintragen (bzw. nur die Grundsteuer)
oder soll ich mal so tun, als ob die Umlagen entstanden wären (die Höhe der Umlagen ist bereits bekannt)?
Vielen Dank für die Unterstützung
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