Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP: Verluste (Zeile 12 und 13)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KAP: Verluste (Zeile 12 und 13)

    Hallo, in der KAP kann ich die Zahlen in Elster zwar eintragen, aber in der SteuerRechnung taucht das nicht auf. Es macht auch keinen Unterschied ob ich da 0 oder 10000 eintrage. Sollte das nicht wenigstens dann auf das nächste Jahr vorgetragen erscheinen? Oder mit Gewinnen in 7) ?
    So ganz egal sollte das jedenfalls nicht sein.

    Das Elsterweb in seiner "ausführlichen" Steuerrechnung macht aus den vielen Zahlen die man in der KAP eintragen kann völlig intransparent eine einzige Zahl. Weiß jemand wie die zustandekommt, so dass man das nachvollziehen kann?

    Ganz vielen Dank!

    #2
    Diese Verluste können nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden. Also nicht mit Zeile 7.

    Zitat von star Beitrag anzeigen
    Sollte das nicht wenigstens dann auf das nächste Jahr vorgetragen erscheinen?
    Das Finanzamt wird das aufs nächste Jahr vortragen. Eine Verlustfeststellung macht die Elster-Berechnung nicht.

    Kommentar


      #3
      Was soll da jetzt in der Steuerberechnung nach deiner Meinung auftauchen ? Einen Verlustvortrag in das Folgejahr stellt das Finanzamt fest.

      Der hat doch keinen Einfluss auf die Steuern des Erklärungsjahrs, sondern wird mit positiven Kapitaleinkünften des Folgejahrs verrechnet,

      wobei bei Verlusten aus Aktienveräußerungen die Verrechnung nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen möglich ist.

      Was hast du denn in den Zeilen 4 bzw. 5 beantragt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ok, na hätte ja ein Hinweis auftauchen können in der "ausführlichen" Berechnung wie sonst eigentlich auch im Bescheid. Sorry - wollte nur sicher gehen, dass das nicht untergeht - Wirecard läßt grüßen Und 4 und 5 sind angehakt.
        Indexzertifikate zählen nicht wie Aktien? Da hatte ich nämlich einen Gewinn der voll versteuert wurde.

        Eine Frage noch. Ich hab in meinem Bescheid von der Bank noch eine Sache die ich nicht zurordnen kann (weil keine Nr direkt dazu steht):
        "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilennan ausl. Investmentfonds im Sinne §7 ....
        Diese Summe ist in bescheinigten Höhe der Kap-Erträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge anzuziehen."

        Also ziehe ich vom der Zahl in Zeile 7) diese Summe ab?!? So würde ich das deuten. Aber würde die Bank dann das nicht einfach schon in die Ziffer 7 mit einberechnen?
        Merkwürdig.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Indexzertifikate zählen nicht wie Aktien?
          Korrekt. Selbst Zertifikate auf Einzelaktien zählen nicht als Aktien. Und es gibt sogar Aktien die nicht als Aktien zählen, aber das nur nebenbei (ist schon etwas spezieller).

          Aber würde die Bank dann das nicht einfach schon in die Ziffer 7 mit einberechnen?
          Merkwürdig.
          Ja, ist merkwürdig.
          Eigentlich musste* man thesaurierte Erträge jedes Jahr versteuern, die Banken haben das in den Steuerbescheinigungen aber nur nachrichtlich ausgewiesen. Damit es nicht verloren geht wurde dann beim Verkauf der komplette Gewinn versteuert.
          Hat nun der Steuerzahler jedes Jahr seine Pflicht getan, dann wäre es eine Doppelbesteuerung. Deshalb kann man dann korrigieren.

          *musste, weil es jetzt anders ist

          Stefan

          PS: Du bist doch ArnoSt aus dem anderen Forum, oder?
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            MIt was kann ich denn die Gewinne von Zertifikaten verrechnen? Ich denke es gibt nur zwei Töpfe: Aktien uns sonstiges. Aber sonstiges sind keine Div oder Zinsen?
            Ja, erwischt. Anfangs ging es mir hier um eine reine Elsterfrage, dann kam eins zum anderen
            Steuer (und ich kratze ja nur an der Oberffäche und hab zum Glück nur die Hälfte der Formulare) scheint mir genauso lösbar wie deine Aufgabe mit dem Kapitän.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              ja, es gibt 2 Töpfe, Aktien und Sonstiges. Es gibt noch mehr, aber die sind hier nicht relevant.

              Aktien: Aktienkursgewinne, Aktienkursverluste
              Sonstiges: Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen, Kursgewinne und -verluste außer aus Aktien (Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, Fonds etc.)

              Und saldiert wird erstmal jeder Topf für sich alleine. Bleibt am Ende des Jahres ein Aktiengewinn übrig, dann wird dieser praktisch in den Sonstiges-Topf verschoben und dort mit Verlusten verrechnet (soweit vorhanden).

              Und ab 2021 kommt ein weiterer Topf "Termingeschäfte" hinzu (meine Wortschöpfung, keine Ahnung wie die Finanzverwaltung das bezeichnen wird). Was genau dort hinein kommt ist imho immer noch nicht abschließend geklärt (meine Banken haben jedenfalls noch nichts gesondert gebucht).

              Aber sonstiges sind keine Div oder Zinsen?
              Doch, natürlich.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              Lädt...
              X