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Anlage Vorsorgeaufwand/Priv. KV

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    Anlage Vorsorgeaufwand/Priv. KV

    Kurz zu meiner Person:
    Im Jahr 2020 übte ich eine geringfügige freiberufliche Tätigkeit aus (der jährliche Gewinn lag im dreistelligen Bereich), meine Ehefrau ist nicht berufstätig, sodass wir beide uns im Bezug der sozialen Leistungen nach SGB II befanden. Sowohl meine Ehefrau als auch ich sind privat versichert, die Beiträge (zum halbierten Basistarif) wurden vom Jobcenter bezahlt.
    Muss ich bei der Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen? Die Beiträge zur priv. KV und PV wurde ja nicht von mir/uns, sondern – wie oben erwähnt – vom Jobcenter bezahlt.

    Ich wäre für die Beantwortung meiner Frage dankbar.

    #2
    Hallo,

    es besteht keine Pflicht die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen FIGUL,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Wünsche Dir einen schönen Sonntag.

      Chris

      Kommentar

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