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Verkauf eines Objektives (Afa) mit minimalem Verlust - wo und wie einzutragen?

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    Verkauf eines Objektives (Afa) mit minimalem Verlust - wo und wie einzutragen?

    Guten Morgen,

    ich habe als Kleinunternehmer mein gebrauchtes Objektiv im November 2020 an ein Fotogeschäft verkauft. Das Objektiv ist noch nicht am Ende des Afa-Zeitraumes. Die gesamte Einnahme durch den Verkauf habe ich als Betriebseinnahme eingetragen (rund 425 Euro). Der Restbuchwert nach Abzug von 10 Monaten Afa in 2020 (Januar bis Oktober) beträgt dann noch rund 399 Euro.

    Jetzt meine Frage: Welche Zeilen muss ich für diesen Fall in der Steuererklärung AVEÜR ausfüllen? Ich bin total verwirrt.

    Danke für Antworten und einen schönen Sonntag!

    #2
    Du musst bis November 2020 die AfA ermitteln, was du ja auch gemacht hast und den dann noch verbleibenden Restbuchwert von rund 399 € unter

    Abgänge erfassen. Ob man bei einem Verkauf im November bis Oktober oder bis einschließlich November abschreiben darf oder muss, ist nicht

    wirklich klar geregelt, unterm Strich ändert es allerdings nichts. Die erfassten Abgänge werden aus der AVEÜR automatisch in die Zeile 45 der EÜR

    übernommen. Den Erlös hast du in Zeile 18 der EÜR erfasst ? Einen Verlust hast du doch nicht gemacht, du hast doch über Buchwert verkauft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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