Guten Morgen,
ich habe als Kleinunternehmer mein gebrauchtes Objektiv im November 2020 an ein Fotogeschäft verkauft. Das Objektiv ist noch nicht am Ende des Afa-Zeitraumes. Die gesamte Einnahme durch den Verkauf habe ich als Betriebseinnahme eingetragen (rund 425 Euro). Der Restbuchwert nach Abzug von 10 Monaten Afa in 2020 (Januar bis Oktober) beträgt dann noch rund 399 Euro.
Jetzt meine Frage: Welche Zeilen muss ich für diesen Fall in der Steuererklärung AVEÜR ausfüllen? Ich bin total verwirrt.
Danke für Antworten und einen schönen Sonntag!
ich habe als Kleinunternehmer mein gebrauchtes Objektiv im November 2020 an ein Fotogeschäft verkauft. Das Objektiv ist noch nicht am Ende des Afa-Zeitraumes. Die gesamte Einnahme durch den Verkauf habe ich als Betriebseinnahme eingetragen (rund 425 Euro). Der Restbuchwert nach Abzug von 10 Monaten Afa in 2020 (Januar bis Oktober) beträgt dann noch rund 399 Euro.
Jetzt meine Frage: Welche Zeilen muss ich für diesen Fall in der Steuererklärung AVEÜR ausfüllen? Ich bin total verwirrt.
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