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Werkvertrag einmalig 1000 € - EÜR oder Anlage SO

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    Werkvertrag einmalig 1000 € - EÜR oder Anlage SO

    Hallo an alle,

    ich habe einmalig eine Leistung im Rahmen einer Werkvertrags erbracht. Das habe ich neben meinem Anstellungsverhältnis gemacht. Jetzt frage ich mich wo ich das in der Steuererklärung angebe. Ich habe gelesen Anlage EÜR (auschließendes) oder SO. Ich habe mir die Anlage EÜR angesehen. Es scheint ich müsste hierfür ein Unternehmen einrichten. Das stellt aber in keinster Weise die die Realität dar. Wie würdet ihr vorgehen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Daniel

    #2
    Hier findest du eine Übersicht zum Thema Einkünfte aus Leistungen: https://www.smartsteuer.de/online/le...-22-nr-3-estg/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich zitiere:

      Eine sonstige Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Stpfl. veranlasst ist. Ausreichend ist, dass er eine im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinem Tun gewährte Gegenleistung als solche annimmt. Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlich und damit auch steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu.
      Wenn ich in die Norm sehe wird drauf verwiesen, dass dies Anwendung findet insofern die Einkünfte keiner anderen Einkunftsart nach (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören. Wenn ich da rein schaue steht da selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit. Letzteres verwirrt mich. Aber unter der Prämisse dass das keine Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit sind würde ich dass entsprechend des Zitats unter Anlage SO angeben.

      Ergibt das Sinn?

      Vielen Dank und viele Grüße

      Daniel

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        #4
        In der Anlage EÜR wird nur die Höhe des Gewinns ermittelt (Einnahmen minus Ausgaben). Das Ergebnis kommt in SO, S oder G. In deinem Fall möglicherweise tatsächlich SO, da einmalig.

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          #5
          Okay, ich verstehe es also wie folgt: EÜR und dann das Ergebnis (Gewinn) in die Anlage SO.

          Danke und viele Grüße

          Daniel

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            #6
            Hm, ich habe das nun versucht. Ich brauche aber eine Steuernummer bei der EÜR. Ich habe recherchiert: Die bräuchte es nur wenn ich freiberufliche tägig bin und diese Steuernummer hierfür also beim FA beantragt habe. Wie bereits angedeutet: Das wird der Natur der Tätigkeit in keinster Weise gerecht. Im Augenblick kann ich also die EÜR nicht ausfüllen. Wie gehe ich weiter vor? Die Tätigkeit habe ich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erbracht, sodass es am ehesten einem geringfügigen Nebenjob entspricht.

            Sorry, aber ich willo das nun ja auch richtig machen.

            VG

            Daniel

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              #7
              Hallo,

              du kannst doch deine Steuernummer eingeben
              Gruß FIGUL

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                #8
                Hallo,

                ich würde es einfach nur in der Anlage SO erklären. Dort kann man auch Werbungskosten angeben, und wenn die der Höhe nach plausibel sind fragt da auch keine mehr nach.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  ich würde es einfach nur in der Anlage SO erklären. Dort kann man auch Werbungskosten angeben,
                  Das ist auch meine Meinung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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