Moin,
ich bin total verwirrt. Ich nach EÜR und sitze an der Umsatzsteuererklärungen und der EÜR für 2021.
Frage 1: In der USt-Jahreserklärung werden folgende Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt?:
- USt 01/2020, USt. 02/2020,...12/2020
Frage 2: In der EÜR werden die zahlungswirksamen Anmeldungen berücksichtigt, die auch tatsächlich in 2020 gezahlt worden sind?
- Bei mir wären das die Voranmeldungen 12/2019 -(weil in 2020 gemeldet, keine Fristverlängerung übrigen), 01/2020,...11/202. Die 12/2020 dann nicht, weil in 2021 gemeldet.
Ist das so richtig? Ich bin mir sicher, dass die Beträge nicht deckungsgleich wären in der USt-Erklärung und der EÜR,
vielen Dank!
Grüße,
Markman
ich bin total verwirrt. Ich nach EÜR und sitze an der Umsatzsteuererklärungen und der EÜR für 2021.
Frage 1: In der USt-Jahreserklärung werden folgende Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt?:
- USt 01/2020, USt. 02/2020,...12/2020
Frage 2: In der EÜR werden die zahlungswirksamen Anmeldungen berücksichtigt, die auch tatsächlich in 2020 gezahlt worden sind?
- Bei mir wären das die Voranmeldungen 12/2019 -(weil in 2020 gemeldet, keine Fristverlängerung übrigen), 01/2020,...11/202. Die 12/2020 dann nicht, weil in 2021 gemeldet.
Ist das so richtig? Ich bin mir sicher, dass die Beträge nicht deckungsgleich wären in der USt-Erklärung und der EÜR,
vielen Dank!
Grüße,
Markman
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