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EÜR 2020 Umsatzsteuer Zeilen 16, 17 und Vorsteuer Zeilen 63, 64

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    EÜR 2020 Umsatzsteuer Zeilen 16, 17 und Vorsteuer Zeilen 63, 64

    Liebe Elstern,
    ich bin seit 10/2020 nebenberuflich selbständig, in 2020 noch mit monatlicher UStVA, sowie auf Istversteuerung, plus 10 Tage. Kleinunternehmerregel abgewählt (hätte man vielleicht anders machen sollen im Nachhinein....)
    Nach Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung habe ich jetzt bei der Anlage EÜR 2020 ein großes Verständnisproblem, bzw. richtiggehend ein Brett vorm Kopf, was auch durch Lesen der Ausfüllanleitung bzw. der einschlägigen Foren nicht behoben werden konnte.

    Als Bsp. mal mit einfachen Zahlen:
    Wenn ich im Okt. 2000 € Umsatz gemacht habe bei 16 % MwSt, und nur Einkäufe für 100 € netto hatte bei Vorsteuer 16 %, habe ich mit der Voranmeldung Okt., abgegeben bis 10. Nov. (Lastschrift erteilt) eine Zahllast von 320 - 16 = 304 € USt gehabt. In den nächsten Monaten hatte ich dann wieder nur Wareneinkäufe für jeweils 100 € netto getätigt, aber keine Betriebseinnahmen mehr geriert, so dass mir das FA für im November und im Dezember (dann ca. am 12. Januar) 2021 jeweils 16 € gemäß UStVA rücküberwiesen hatte.
    Also bei Einnahmen Zeile 14 -> 2000.- €,
    Zeile 16 -> 320 €,
    Zeile 17 -> was ist mit "erstatteter / verrechneter USt" jetzt gemeint? Die verrechnete / rückerstattete 3x16 € Vorsteuer aus den Einkäufen?
    Oder gilt das nur für anderweitige USt(Voraus-)Zahlungen, die es in meinem Fall gar nicht gab?

    Dann bei Betriebsausgaben bei Zeile 63 gezahlte Vorsteuerbeträge 3x16€ = 48 €;
    bei Zeile 64 wieder die 320 € oder müssen dann hiervon die 48 € wieder abgezogen werden, weil verrechnet?

    Danke für eine Antwort. Wie gesagt, stehe ich hier echt auf dem Schlauch. Und wenn jemand ein gutes Buch mit Fallbeispielen in dieser Art kennt, kann er es mir auch gerne nennen ;-). Grundzüge der Buchhaltung verstehe ich eigentlich.

    ZsaZsa

    #2
    Was die Zeilen 16 und 63 betrifft bin ich mit Dir einer Meinung.

    Also denn, Du hast schon mal nicht 48 Euro Umsatzsteuer vom Finanzamt bekommen, sondern 32. Ein Blick in die Kontoauszüge wird das wohl bestätigen.

    An das Finanzamt hast Du 304 Euro Umsatzsteuer bezahlt.

    Ob Du jetzt diese beiden Beträge einträgst oder sie saldierst und dann nur in Zeile 64 272 Euro einträgst, darüber gab es schon mal verschiedene Meinungen hier. Ich selber würde beide Zahlen eintragen. Aber das Ergebnis ist in jedem Fall das gleiche.

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