Home Office Pauschale

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  • Saftbär
    Neuer Benutzer
    • 20.10.2021
    • 4

    #1

    Home Office Pauschale

    Hallo ich bin selbstständig tätig und hatte letztes Jahr 25 Tage im Home Office verbracht. Diese 125 Euro für die 25 Tage im Home Office habe ich in Zeile 66 ( sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben ) der Anlage EÜR eingetragen. Die Anlage EÜR habe ich schon abgeschickt. Jetzt habe ich im Nachhinein erfahren, dass man dies besser in Zeile 70 eingetragen hätte. Sollte ich besser die Anlage EÜR korrigieren oder kann ich das so lassen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Ich würde mir deswegen keinen Kopf machen.

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    • Saftbär
      Neuer Benutzer
      • 20.10.2021
      • 4

      #3
      Ja ok. Ich hätte aber gern gewußt wo die Home Office Pauschale den eingetragen werden muss, denn nächstes Jahr muss ich sie auch eintragen. In Zeile 70 ist ja von einer Beschränkung die Rede. Ich hatte aber keine Home Office Pauschalen Tage die über 120 Tage ( 600 Euro ) hinausgingen,die also beschränkt werden mussten. Ich habe die 25 Tage ( 125 Euro ) deshalb in Zeile 66 eingetragen. Ist das so OK oder müsste ich das nächstes Jahr woanders ( Zeile 70 ) eintragen?

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich finde Zeile 70 schon passender. Aber wenn Du den richtigen Betrag eingetragen hast, dann ist alles in Butter!

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Ich finde Zeile 70 schon passender.
          Das steht aber explizit erst in der Anleitung für die EÜR 2021. Für 2020 gab es da noch keine Vorgaben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Nachtrag: Man hätte wegen der Deckelung auf 600,00 € auf die Idee kommen können, die Homeoffice-Pauschale in Zeile 71 der EÜR 2020 zu erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Für 2020 gab es da noch keine Vorgaben.
              Trotzdem würd ich mir da keine großen Gedanken machen

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              • Saftbär
                Neuer Benutzer
                • 20.10.2021
                • 4

                #8
                Ich habe mir mal das EÜR Formular von 2021 angeschaut. Das hat sich zu 2020 nicht verändert. Es ist doch bestimmt auch OK wenn man das schon für 2020 in Zeile 70 eingetragen hätte , auch ohne Anleitung oder? Es geht darum, dass meine Tochter Ihre Einkommenssteuererklärung + EÜR noch nicht abgeschickt hat. Was meint Ihr könnte man das auch schon für 2020 in Zeile 70 eintragen?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45929

                  #9
                  Was meint Ihr könnte man das auch schon für 2020 in Zeile 70 eintragen?
                  Natürlich kann man das ! Man muss es nur im Textfeld erläutern.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Saftbär
                    Neuer Benutzer
                    • 20.10.2021
                    • 4

                    #10
                    OK Danke. Reicht da die Bezeichnung Home Office Pauschale und dann der Betrag? Oder muss man da auch die Anzahl der Tage mit eintragen?

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                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15381

                      #11
                      Ich würde die Zahl der Tage mit angeben, einfach damit klar wird dass ich mir keinen Betrag aus den Fingern gesaugt hab.

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                      • FIGUL
                        Neuer Benutzer
                        • 05.03.2012
                        • 8544

                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Ich würde die Zahl der Tage mit angeben, einfach damit klar wird dass ich mir keinen Betrag aus den Fingern gesaugt hab.
                        Hallo,

                        lustige Begründung.Das FA wird doch wohl noch durch -5- dividieren können
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15381

                          #13
                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          lustige Begründung.Das FA wird doch wohl noch durch -5- dividieren können
                          Schon möglich. Wir reden hier über soll ich kann ich darf ich. Ich würde die Angaben hier einfach transparent machen. Das muss jeder für sich entscheiden.

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                          • FIGUL
                            Neuer Benutzer
                            • 05.03.2012
                            • 8544

                            #14
                            Hallo,

                            die Fragen von Saftbär.. na ja
                            Hirn benutzen ist nicht verboten.
                            Gruß FIGUL

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