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Anlage V, auf 5 Jahre zu verteil. Erhaltungsaufwend. wohin anteilige Kosten aus 2019?

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    Anlage V, auf 5 Jahre zu verteil. Erhaltungsaufwend. wohin anteilige Kosten aus 2019?

    Hallo zusammen,
    für eine ausschließlich vermietete Immobilie sind 2017 und 2019 Erhaltungsaufwendungen angefallen, die ich auf 5 Jahre abschreiben möchte. Die Kosten sind vollständig der Vermietung zuzuordnen, keinerlei Selbstnutzung oder Ferienwohnung. Im Elsterformular der Steuer 2019 hat das auch super geklappt. Nach Datenübernahme in mein Elster für 2020 werden alle Posten in Seite 13 Zeile 42 übernommen, wobei der Gesamtbetrag als Gesamtaufwand 2020 unter der Überschrift "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind" erscheint. Das 1/5 erscheint dann unter "davon 2020 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten", das klingt zwar passend, aber der Gesamtbetrag erscheint mir fraglich: der Gesamtbetrag war ja 2017 bzw 2019 fällig, in 2020 ja nur jeweils 1/5, außerdem sind die Aufwendungen nicht nur teilweise Werbungskosten, sondern vollständig, eben jedes Jahr 1/5 davon. Hier scheinen mir meine Eingaben falsch zu sein. Die Zeilen 43 bis 46 erscheinen sinnvoller, " zu berücksichtigender Anteil aus 2019 usw". Einen Gesamtbetrag kann ich aber nur eingeben wenn "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind", also nicht, da ja vollständig Werbungskosten? Die nächste Eingabemöglichkeit sind Werbungskosten, ist da jetzt mein 1/5 gemeint? In dieser Rubrik kann ich auch nur eine Zahl eingeben, nicht um was es sich gehandelt hat. Im Vergleich zur Zeile 42 der Gesamtwaufwand für 2020, da ist die genaue Bezeichnung der Aufwendung gefragt, der Rechnungsaussteller und das Rechnungsdatum. Kann mir also bitte jemand sagen, wo ich meinen 1/5 Anteil der Rechnungen aus den Jahren 2017 und 2019 für 2020 eintragen kann?
    Vielen Dank
    MfG
    Donna07



    #2
    Die Zeilen 43 bis 46 erscheinen sinnvoller, " zu berücksichtigender Anteil aus 2019 usw"
    Das sind ja auch die richtigen Zeilen. Du füllst jeweils nur die Zeile Werbungskosten unter der Zwischenüberschrift Immer ausfüllen,

    wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden,
    aus, alle Felder darüber bleiben leer.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Abend!
      Du füllst jeweils nur die Zeile Werbungskosten unter der Zwischenüberschrift Immer ausfüllen,

      wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden,
      aus, alle Felder darüber bleiben leer.
      Genau das klappt leider nicht, Du erhältst eine Fehlermeldung und kommst nicht weiter :-(
      MfG SF

      Kommentar


        #4
        Genau das klappt leider nicht, Du erhältst eine Fehlermeldung und kommst nicht weiter :-(
        Ich erhalte keine Fehlermeldung. Wie lautet denn die Fehlermeldung konkret ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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