Die Unentgeltliche Abgabe des selbst verbrauchten Strom bei EÜR muss ich ja als Einnahme inkl. USt buchen. Bei der Betriebsausgabe werden dann die abgeführte USt an das Finanzamt angegeben. Da die Abrechnung des selbst verbrauchten Stroms bei mir aber erst durch die Jahresumsatzsteuererklärung erfolgt, kann ich doch hier eigentlich nur die abgeführte Ust aus dem Vorjahr angeben, oder?,
Unentgeltliche Abgabe selbst verbrauchter Strom bei EÜR, hier abgeführte USt
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Das wird so bei Dir sein. Bzw. allgemeiner ausgedrückt -Jemand gibt seine Erklärung vielleicht erst im übernächsten Jahr ab- gehören in die Anlage EÜR die einnahmen und Ausgaben, die im betreffenden Jahr erfolgen egal für welches Jahr.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Die Einnahme des selbst verbrauchten Stroms ist für 2020 doch in dem Wirtschaftsjahr 2020 erfolgt und die abgeführte USt daraus erfolgt allerdings erst 2021 durch die erfolgte Jahresumsatzsteuerklärung. Liege ich da richtig?
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