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Fehlerhafte Berechnung - Abfindung - BAL wird verdoppelt

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    Fehlerhafte Berechnung - Abfindung - BAL wird verdoppelt

    Hallo,

    nachdem mir weder das FA noch die Elster-Hotline die Frage beantworten kann, versuche ich es noch hier:
    In 2020 liegt eine Abfindung vor - diese wurde fälchlicherweise vom AG auf der Stk.6 brechnet und auch nicht ermäßigt besteuert - die Voraussetzungen der Fünftel-Regelung treffen zu. Sonst wurde nur ALG 1 bezogen.

    In Elster hab ich schon sämtliche Varianten durch:
    Einkommensersatzleistungen in der Hauptvordruck
    Abfindung unter Anlage N - 3 - 18: vom AG nicht ermäßigt besteuert und die Steuer sowie Soli unter 19. Dann will Elster zur Berechnung, dass ich mindestens den Abfindungsbetrag in den erklärten Buttoarbeitslohn eintrage mit Lohnsteuer und Soli (kein Unterschied ob auf der Stk3 oder 6). Daraus kommt allerdings in der Berechnung BAL die doppelte Abfindung - sprich falsche Berechnung.

    Gebe ich die Abfindung unter ermäßigt besteuert ein mit den gleichen Werten, kommt eine dicke Nachzahlung - also auch nicht richtig. Gebe ich dort die nach der Fünftel-Regel eigentlich zu entrichtende Steuer und Soli ein, verdoppelt sich die Nachzahlung.

    Die Hotline schrieb zur falschen Berechnung nur: es gibt keine Fehlermeldung. Steuerberechnung auch erfolgreich. Danke für nichts.

    Kennt jemand das Problem und weiß, wie man korrekt ausfüllt und berechnen lassen kann. Es geht ebenso um die Berechnung, ob evlt. eine Einzelveranlagung der Eheleute günstiger wäre.

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    #2
    Wo hast Du denn was eingetragen? Wie ist das Ergebnis dann?

    Zitat von Elster Fragezeichen Beitrag anzeigen
    kein Unterschied ob auf der Stk3 oder 6
    Für die Berechnung der Einkommensteuer ist die Lohnsteuerklasse unerheblich!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.10.2021, 15:53.

    Kommentar


      #3
      Welche Beträge stehen den konkret in der Lohnsteuerbescheinigung unter welcher Nr. ? Was ich schon mal sagen kann, ist, dass die tatsächlich einbehaltenen Steuern laut Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden müssen, nicht irgendetwas Eigenberechnetes. Und klar ist auch, dass der Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 18 in de Betrag laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 enthalten sein muss, d.h. nur in extremen Ausnahmefällen der Betrag in Zeile 3 niedriger sein kann als der in Zeile 18. Sind insbesondere die Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 und 18 identisch und gibt es noch andere Eintragungen z.B. bei Versorgungsbezüge-Nummern oder Zeile 10 ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Guten Morgen,

        unter 3. BAL die Abfindungshöhe, 4./5. die Lohnsteuer/Soli und dann nochmal der Abfindungsbetrag unter 19. nicht ermäßigt besteuert und in 3 enthalten. Sonst nix auf der Lohnsteuerbescheinigung. 22./23. Rentenversicherung alles 0 eingetragen.

        Wie beantrage ich denn die Überprüfung der 5tel-Regelung, wenn es versehentlich vom AG nicht ermäßigt besteuert wurde (aus Unwissenheit)?

        Vielen Dank und viele Grüße

        Kommentar


          #5
          unter 3. BAL die Abfindungshöhe, 4./5. die Lohnsteuer/Soli und dann nochmal der Abfindungsbetrag unter 19. nicht ermäßigt besteuert und in 3 enthalten
          Was ja durchaus korrekt ist. Den Eintrag unter Nummer 19 hast du in die Zeile 18 der Anlage N übernommen, habe ich das richtig verstanden ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Guten Morgen zusammen,

            vielen herzlichen Dank für alle Antworten. Das Forum ist klasse!
            Mittlerweile hab ich den Fehler gefunden - ich hatte die Abfindung vor lauter Hin-und Her noch in eine Zeile getippt und diese später immer übersprungen.
            Gestern per Elster abgeschickt. Bin gespannt, ob die Brechnung mit dem Bescheid passen wird.

            Guten Start in diese Woche und viele Grüße

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