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Einzelveranlagung, Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig

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    Einzelveranlagung, Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig

    Liebes Forum,
    ich gebe gerade das Elster Formular 2020 ESt unbeschränkt (ESt 1 A)2020
    Ich bin geschieden und unser Kind ist mit je 0,5 eingetragen

    Bei Veranlagungsart hab ich nichts markiert

    Bei Anlage Kind ist das Kindschaftsverhältnis bei Person A und Person B angegeben

    Es erscheint folgende Fehlermeldung:
    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.

    Wenn ich daraufhin Person B lösche, erscheint eine andere Fehlermeldung:
    Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig:
    Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes.

    Weiß jemand, wie ich diese Konstellation korrekt eingebe?

    Vielen Dank für Infos.


    #2
    Du musst die Mutter des Kindes unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vorweg: Wenn Du viel Spam haben möchtest, war der Benutzername in Form einer überall einseh- und googlebaren Mailadresse sicher genau der richtige Weg ...

      Du darfst die Angaben nicht unter "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B" machen, sondern unter "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person. Die "Person B" ist für die Fälle von eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Ehen gleichen Geschlechts, da es da nicht notwendigerweise eine Ehefrau gibt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Vielen vielen Dank, es funktioniert!!!

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