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Fehlermeldung Steuerberechnung: Anlage Kind:

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    Fehlermeldung Steuerberechnung: Anlage Kind:

    Hallo zusammen,

    ich bekomme folgende Fehlermeldung bei der Steuerberechnung: Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis unvollständig oder die Angabe
    zur Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Groß-/Stiefeltern fehlt.

    Ich habe 4 Kinder, davon sind 2 Kinder "leibliche" und 2 Kinder "Stiefkinder". Dieses habe ich bei mir so eingetragen. Umgekehrt habe ich das dann bei meiner Frau eingetragen.

    Ich habe die Daten jetzt mehrfach überprüft. Wo kann der Fehler liegen? Wer hat eine Idee?

    Viele Grüße
    Rüdiger

    #2
    Hallo,

    kontolliere mal die Anlage Kind zu dem einen Kind
    Gruß FIGUL

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      #3
      Eigentlich muss man alle 4 Anlagen Kind kontrollieren, die Fehlermeldung sagt ja nicht, um welches Kind es konkret geht..
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eigentlich muss man alle 4 Anlagen Kind kontrollieren, die Fehlermeldung sagt ja nicht, um welches Kind es konkret geht..
        Hallo,

        doch, über die Fehlernavigation kommt man zu der Anlage Kind, in der ein Fehler reklamiert wird.
        Habe in meinem Fall bei einem Kind Stiefkind bei Person A,B eingetragen.
        Es kommt folgende Fehlermeldung:NAtürlich ist es eine Zusammenveranlagung
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo,

          löscht man den Eintrag- Stiefkind- bei Person A oder B und kreuzt Zeile 15
          - der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils ist nicht zu ermitteln oder der Vater des Kindes ist amtlich nicht feststellbar - an kommt keine Fehlermeldung
          Zuletzt geändert von FIGUL; 28.10.2021, 21:53.
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt
            Was die leiblichen Eltern angeht, stimmt das doch auch und so verstehe ich die Fehlermeldung. Aber ich schau mir das heute nicht mehr an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo, viele. Dank für Eure Antworten. Werde heute Abend die verschiedenen Möglichkeiten testen. Merkwürdig ist nur, dass ich die Einträge aus der Erklärung 2019 übernommen habe und dort wurde eine Steuerberechnung durchgeführt.

              Viele Grüße
              Rüdiger

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