Hallo zusammen,
ich habe gerade bei der Fertigstellung meiner Steuererklärung mit Mein Elster an einer Stelle Schwierigkeiten. Es geht um das Eintragen von Kurzarbeitergeld.
Ich habe die entsprechende Angabe in Anlage N unter Punkt 8 (Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen), Zeile 28 gemacht. Auf dem Hauptvordruck unter Punkt 7 (Einkommensersatzleistungen) steht aber der Hinweis - ohne Beträge laut Zeile 28 der Anlage N -.
So wie ich es verstanden habe, muss ich das Kurzarbeitergeld dort nicht noch mal eintragen, ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Deswegen meine Frage: ist die Angabe des Kurzarbeitergelds in Anlage N ausreichend oder muss ich sie auch unter den Einkommensersatzleistungen auf dem Hauptvordruck machen?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe gerade bei der Fertigstellung meiner Steuererklärung mit Mein Elster an einer Stelle Schwierigkeiten. Es geht um das Eintragen von Kurzarbeitergeld.
Ich habe die entsprechende Angabe in Anlage N unter Punkt 8 (Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen), Zeile 28 gemacht. Auf dem Hauptvordruck unter Punkt 7 (Einkommensersatzleistungen) steht aber der Hinweis - ohne Beträge laut Zeile 28 der Anlage N -.
So wie ich es verstanden habe, muss ich das Kurzarbeitergeld dort nicht noch mal eintragen, ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Deswegen meine Frage: ist die Angabe des Kurzarbeitergelds in Anlage N ausreichend oder muss ich sie auch unter den Einkommensersatzleistungen auf dem Hauptvordruck machen?
Vielen Dank im Voraus!
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