Berechnung der Rückzahlung bzw. Nachzahlung

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  • bernds
    Neuer Benutzer
    • 31.12.2007
    • 104

    #1

    Berechnung der Rückzahlung bzw. Nachzahlung

    Hi, ich habe heute erfolgreich meine Steuer das erste mal mit Elster Online gemacht.Vor dem Senden der Daten wurde mir eine Berechnung angeboten.Diese habe ich ausgeführt aber ob ich eine Erstattung bekomme oder eine Nachzahlung leisten muss, wurde mir nicht angezeigt oder ich habe was übersehen.Wird da normalerweise die Erstattung bzw. Nachzahlung aufgeführt und könnte ich das auch jetzt noch nach dem absenden sehen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Die Steuerberechnung kannst du unter Übermittelte Formulare auch nachträglich aufrufen. Das geht über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten.

    Wenn die Tabelle unter verbleibende Beträge ein Minuszeichen aufweist, ist das eine Erstattung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • bernds
      Neuer Benutzer
      • 31.12.2007
      • 104

      #3
      Verstehe ich jetzt nicht, die Daten wurden ohne Fehlermeldung gesendet.
      wenn ich aber jetzt auf berechnen klicke kommt diese Meldung das eine Berechnung nicht möglich wäre weil

      “Sonderausgaben:

      Es wurde der tatsächlich gezahlte Rentenbeitrag eingegeben, der abziehbare Prozentsatz jedoch nicht ( oder umgekehrt)

      Abbruch Hinweise

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Dann wirst du eine neue Erklärung starten und die übermittelten Daten in den Entwurf übernehmen müssen, um zu einer Steuerberechnung zu kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • bernds
          Neuer Benutzer
          • 31.12.2007
          • 104

          #5
          Ich weiß aber gar nicht was ich falsch gemacht haben soll.Ich habe das eingetragen was in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht.Es wurde ja auch ohne Fehlermeldung gesendet

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Dann gehe in dem neuen Entwurf auf Prüfen und Steuer berechnen, dann siehst du doch, ob die Steuerberechnung funktioniert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • bernds
              Neuer Benutzer
              • 31.12.2007
              • 104

              #7
              Was passiert denn jetzt überhaupt wenn das Finanzamt die Daten bekommt? Wie schon geschrieben bei prüfen und senden kam keine Fehlermeldung

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Was passiert denn jetzt überhaupt wenn das Finanzamt die Daten bekommt?
                Die Erklärung wird bearbeitet, was sonst. Es gibt öfter Konstellationen, wo die Steuervorausberechnung trotz fehlerfreier Erklärung nicht funktioniert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • bernds
                  Neuer Benutzer
                  • 31.12.2007
                  • 104

                  #9
                  Hätte ja sein können, dass die ganze Steuererklärung durch diesen Fehler nicht zu bearbeiten ist.

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Zitat von bernds Beitrag anzeigen
                    Hätte ja sein können, dass die ganze Steuererklärung durch diesen Fehler nicht zu bearbeiten ist.
                    Hallo,

                    wenn die Übermittlung erfolgreich war, wird auch bearbeitet.
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • bernds
                      Neuer Benutzer
                      • 31.12.2007
                      • 104

                      #11
                      Dann verstehe ich die Fehlermeldung nicht

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45932

                        #12
                        Die Fehlermeldung betrifft doch die Steuerberechnung und nicht die Steuererklärung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • multi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2018
                          • 4268

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die Fehlermeldung betrifft doch die Steuerberechnung und nicht die Steuererklärung.
                          Wobei für mich der Abbruchhinweis die Frage aufwirft, ob da jemand so schlau war, die Beiträge zur RV in der Anlage Sonderausgaben, Zeile 15 einzutragen.

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                          • bernds
                            Neuer Benutzer
                            • 31.12.2007
                            • 104

                            #14
                            Kann ich das auch nach dem senden überprüfen?

                            Kommentar

                            • FIGUL
                              Neuer Benutzer
                              • 05.03.2012
                              • 8544

                              #15
                              Hallo,

                              lass es sein.
                              Es wurde dir schon erklärt, aber du verstehst es offensichtlich nicht.
                              Unvollständige Angaben werden vom FA korrigiert
                              Gruß FIGUL

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