Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge

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  • Auto1
    Neuer Benutzer
    • 27.10.2021
    • 8

    #1

    Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge

    Elster verlangt eine Eingabe beim Punkt "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge". Auf meiner LSt-Beschein. steht dazu aber nichts.
    Muss man dann "Null" eintragen? (Pensionierter Beamter)
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Auf meiner LSt-Beschein. steht dazu aber nichts. Muss man dann "Null" eintragen? (Pensionierter Beamter)
    Wenn du pensionierter Beamter bist, steht natürlich etwas auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar unter der Nummer 8

    sowie den Nummern 29 und 30. Die Werte musst du auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

    in den Zeilen 11 bis 13 erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Auto1
      Neuer Benutzer
      • 27.10.2021
      • 8

      #3
      12 und 13 ist klar. Aber zu 11: wenn ich das richtig verstehe, würden die gesamten Versorgungsbezüge als steuerbegünstigt gelten? (Wozu muss man das dann extra angeben, könnte doch auch gleich Software-seitig übernommen werden...)

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        Zitat:
        Wozu muss man das dann extra angeben, könnte doch auch gleich Software-seitig übernommen werden..

        Hast du den Bescheinigungsabruf genutzt-
        Gruß FIGUL

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        • Auto1
          Neuer Benutzer
          • 27.10.2021
          • 8

          #5
          Unter 11 steht "(im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten)" - Muss man das nicht so verstehen, dass ein Wert < 100% erwartet wird?

          Kommentar

          • Auto1
            Neuer Benutzer
            • 27.10.2021
            • 8

            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hast du den Bescheinigungsabruf genutzt-
            Lohnsteuerbescheinigung erhalte ich postalisch zugesandt (verstehe die Frage nicht so ganz).

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            • Auto1
              Neuer Benutzer
              • 27.10.2021
              • 8

              #7
              Zitat von Auto1 Beitrag anzeigen
              könnte doch auch gleich Software-seitig übernommen werden...)
              Damit ist gemeint, dass der Betrag bereits 2 x an anderen Stellen eingegeben werden muss.

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Zitat von Auto1 Beitrag anzeigen

                Damit ist gemeint, dass der Betrag bereits 2 x an anderen Stellen eingegeben werden muss.
                Hallo,

                wo noch?
                Ich glaube, du hast das komplett falsch ausgefüllt.
                Gruß FIGUL

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Muss man das nicht so verstehen, dass ein Wert < 100% erwartet wird?
                  Nein, im Regelfall entspricht der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung dem Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3.

                  Er kann natürlich auch geringer sein. Die Werte unter Nummer 3 und Nummer 8 müssen schon deshalb eigens erfasst

                  werden. Bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs trägt die Anwendung alle Werte automatisch an den richtigen Stellen ein.

                  Die Werte aus den Nummern 3 und 8 gehören in die Zeilen 6 und 11 der Anlage N, aber nicht mehrfach, man hat ja in der

                  Regel nur einen Versorgungsbezug.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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