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Eintragsmöglichkeit für Kitabeitragsrückzahlungen

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    Eintragsmöglichkeit für Kitabeitragsrückzahlungen

    Hallo in die Runde,

    ich bin gerade bei den abschließenden Arbeiten an meiner Steuererklärung 2020. Im Jahr 2020 gab es auf Grund einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Potsdam eine größere Rückzahlungsaktion seitens des Kita-Betreibers. Jetzt frage ich mich gerade verzweifelt, wo ich denn bei Mein Elster (Webanwendung) diese 3 Rückzahlungsbeträge eintragen muss? In dem Begleitbeschreiben wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Beträge anzugeben sind, allerdings nicht wo. Habt Ihr eine Idee?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Jens



    #2
    Die Rückzahlungen mindern Deine laufenden Beiträge.

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      #3
      Vielen Dank für den Hinweis, allerdings übersteigen die Rückzahlungen bei weiten die eigentlichen Kita-Beiträge. Sprich bspw. hab ich Kitabeiträge in Höhe von 500€, aber Rückzahlungen in Höhe von bspw. 5000€. Wo trage ich denn den Rest ein? Minusangaben sind in den Feldern nicht möglich.

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        #4
        Wo trage ich denn den Rest ein? Minusangaben sind in den Feldern nicht möglich
        Was passiert genau, wenn du die Rückzahlungen bei Steuerfreier Ersatz, Erstattungen in Zeile 74 der Anlage Kind einträgst ?

        Da wird ja kein Minuszeichen vorangestellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie, das probiere ich mal aus. Danke. Ich dachte die Angabe dort ist für Beträge, die bspw. vom Arbeitgeber kommen.

          Nachtrag: Das geht, allerdings kann ich keine Zusatzbemerkung machen, woher das Geld kommt. Da werde ich dann wohl im Begleitschreiben darauf hinweisen.

          Viele Grüße Jens
          Zuletzt geändert von jopotsdam; 30.10.2021, 20:39.

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            #6
            Das geht, allerdings kann ich keine Zusatzbemerkung machen, woher das Geld kommt.
            Unabhängig davon, dass das dein Finanzamt vermutlich ohnehin weiß, weil darüber in der Regel öffentlich berichtet wird,

            kann man den Sachverhalt dem Finanzamt auch über Mein ELSTER mitteilen: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Gute Idee Charlie. Ich hab es jetzt zusätzlich noch mal in die Bearbeitungshinweise aufgenommen, ggf. kann ich ja die Nachrichtenfunktion von "Mein Elster" benutzen. Vermutlich wird die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter eh bei mir anrufen und nachfragen.

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                #8
                Ich hab es jetzt zusätzlich noch mal in die Bearbeitungshinweise aufgenommen,
                Was meinst du damit ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Es gibt im Hauptvordruck noch die Möglichkeit im Bereich "Sonstige Angaben und Anträge", "9. Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" einzugeben.

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                    #10
                    Es gibt im Hauptvordruck noch die Möglichkeit im Bereich "Sonstige Angaben und Anträge", "9. Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" einzugeben.
                    Eigentlich ist das nicht unbedingt dafür gedacht, aber man kann das dort erläutern. Erklärt hast du den Sachverhalt ja über den Eintrag der Erstattung in Zeile 74.

                    Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, kreuzen Sie bitte dieses Feld an.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Guten Morgen, das stimmt, hat aber bei anderen Anlässen bisher gut geklappt. Nur hatte ich bisher noch nie den Fall gehabt, das ich bei den Kitabeiträgen Rückzahlungen in dieser Größenordnung bekommen hab. In diesem Sinne einen schönen Sonntag noch und Danke für Deine / Eure Tipps. Viele Grüße Jens

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